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6.6.2026 - Urteil zum Schuldenerlass: Finanzamt darf Neustart nicht blockieren Meilenstein-Urteil für Selbstständige: Das Provinzgericht der Balearen verbietet dem Finanzamt das automatische Addieren von Steuerschulden beim Gesetz der Zweiten Chance....- Automatisches Addieren von Steuerschulden wurde untersagt! Spanien – Für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ist es der absolute Albtraum: Die eigene geschäftliche Existenz bricht zusammen, die Schulden wachsen über den Kopf, und am Ende blockiert ausgerechnet das Finanzamt den letzten Ausweg in ein neues, schuldenfreies Leben. In Spanien war diese restriktive Praxis der Steuerbehörden jahrelang gängige Realität. Doch ein aktuelles, richtungsweisendes Urteil des Provinzgerichts der Balearen (Audiencia Provincial de Baleares) sorgt nun für eine sensationelle Wende. Die Richter haben der bisherigen Praxis, kleinere und mittlere Steuernachzahlungen sowie Strafen einfach mechanisch zu addieren, um Betroffenen den gesetzlichen Schuldenerlass zu verweigern, einen klaren Riegel vorgeschoben. Dieses Urteil könnte das Leben von tausenden ehemaligen Unternehmern grundlegend verändern und ihnen den Weg zu einem echten wirtschaftlichen Neuanfang ebnen. Die Entscheidung des Gerichts kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele kleine Betriebe und Freiberufler (Autónomos) nach wie vor mit den Spätfolgen wirtschaftlicher Krisen, gestiegener Betriebskosten und inflationsbedingter Kaufkraftverluste zu kämpfen haben. Bislang bedeuteten Steuerrückstände oft das endgültige Aus für jegliche Hoffnung auf eine rechtliche Entschuldung. Mit dem neuen Richterspruch der balearischen Justiz wird die Position der Steuerzahler gegenüber der oft übermächtig agierenden Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) jedoch massiv gestärkt. Es ist ein Signal, das weit über die Grenzen der Balearen hinaus in ganz Spanien für Aufsehen sorgt. Der konkrete Fall: Wenn die Existenz an einem alten Gebrauchtwagen hängt Um die enorme Tragweite dieser juristischen Entscheidung in ihrer Gesamtheit zu verstehen, lohnt sich ein detaillierter Blick auf das menschliche und wirtschaftliche Schicksal, das diesem komplexen Verfahren zugrunde lag. Es betrifft einen ehemals selbstständigen Handwerker, dessen Betrieb in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten war. Nach der endgültigen Schließung seines Geschäfts blieb ein scheinbar unüberwindbarer Schuldenberg zurück. Die nackten Zahlen spiegeln eine Situation wider, wie sie tagtäglich in der Wirtschaft vorkommt und die Existenz ganzer Familien bedroht: - Gesamtschulden des Schuldners: 72.500 Euro - Schulden bei der Sozialversicherung (TGSS): 22.000 Euro - Reine Steuerschulden beim Finanzamt (AEAT): 6.691,83 Euro - Steuerstrafen und Nachzahlungen: Insgesamt 5.389,86 Euro (aufgeteilt auf sechs einzelne Bescheide) Die persönliche und finanzielle Situation des Betroffenen war zum Zeitpunkt des Verfahrens absolut dramatisch. Er war komplett arbeitslos, verfügte über keinerlei nennenswertes Vermögen, besaß keine Immobilien oder Ersparnisse und musste zudem für den Unterhalt von drei minderjährigen Kindern aufkommen. Das einzige Besitztum, das ihm nach dem wirtschaftlichen Ruin seines Lebenswerks überhaupt noch geblieben war, war ein im Jahr 2009 zugelassenes Kraftfahrzeug. Dessen offizieller Restwert wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf gerade einmal 1.556,14 Euro taxiert. Es lag somit eine klassische, absolute Zahlungsunfähigkeit vor, bei der keinerlei Aussicht bestand, die aufgelaufenen Verbindlichkeiten jemals aus eigener Kraft zu tilgen. Während die Zentralkasse der Sozialversicherung (TGSS) im Insolvenzverfahren keine grundlegenden Einwände gegen den beantragten Schuldenerlass erhob und lediglich auf die Einhaltung der üblichen gesetzlichen Höchstgrenzen für öffentliche Schulden pochte, schaltete die spanische Steuerbehörde (AEAT) auf stur. Sie versuchte mit allen juristischen Mittel, das gesamte Entschuldungsverfahren komplett zu blockieren und dem dreifachen Familienvater den Weg in die wirtschaftliche Freiheit dauerhaft zu versperren. Die Behörde wollte erzwingen, dass der Betroffene trotz seiner offensichtlichen Armut lebenslang für die Altlasten haftet. Die Blockadetaktik der Steuerbehörde unter der Lupe Die Argumentation der staatlichen Steuereintreiber war so simpel wie fatal für den Schuldner. Das Finanzamt stützte sich auf eine extrem strikte, bürokratische und konsequent zulasten des Bürgers ausgelegte Interpretation des spanischen Insolvenzgesetzes. Konkret ging es um die sechs verschiedenen Steuernachzahlungen und Strafbescheide, die sich im Laufe der schweren wirtschaftlichen Krise des Selbstständigen angesammelt hatten. Die höchste Einzelstrafe betrug dabei 4.082,77 Euro, während sich die restlichen fünd Bescheide im absoluten Kleinstbereich zwischen 150 Euro und 407 Euro bewegten. Diese kleineren Summen resultierten meist aus verspäteten Abgaben oder formalen Fehlern in der Buchhaltung während der Agonie des Betriebs. Die AEAT argumentierte vor Gericht, dass alle diese einzelnen Beträge zwingend addiert werden müssten. Durch diese Zusammenrechnung wurde die Gesamtsumme der Strafen künstlich aufgebläht und als ein einziger, großer Block dargestellt. Die Behörde behauptete, dass durch das Überschreiten bestimmter prozentualer Schwellenwerte im Verhältnis zur Gesamtschuld ein sogenanntes absolutes Ausschlusskriterium vorliege. Die logische Konsequenz aus Sicht des Fiskus: Der Schuldner habe jegliches Recht verwirkt, das populäre und lebensrettende Programm der „Zweiten Chance“ (Ley de Segunda Oportunidad) in Anspruch zu nehmen. Er sollte somit dauerhaft aus dem System der legalen Wirtschaft ausgeschlossen bleiben. Der juristische Knackpunkt: Artikel 487.1.2 des Insolvenzgesetzes Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand eine hochkomplexe und in Fachkreisen seit Jahren heftig umstrittene Passage des spanischen Insolvenzgesetzes: der Artikel 487.1.2 des TRLC (Texto Refundido de la Ley Concursal). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass bestimmte Schuldner, die wegen schwerer oder sehr schwerer Steuervergehen rechtskräftig bestraft wurden, von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden können. Ein solcher Ausschluss greift laut dem Buchstaben des Gesetzes dann, wenn eine verhängte Strafe die Grenze von 50 Prozent des von der Steuerbehörde erlassfähigen Gesamtbetrags überschreitet. Die fundamentale Crux an der Sache ist jedoch die unpräzise, schwammige und handwerklich mangelhafte Formulierung des spanischen Gesetzestextes. Der Text lässt nämlich völlig offen, ob bei dieser folgenschweren 50-Prozent-Berechnung jede einzelne Strafe separat und isoliert für sich betrachtet werden muss, oder ob das Finanzamt das Recht hat, alle jemals verhängten Strafen in einen großen Topf zu werfen und die kumulierte Summe zu bilden. Das Finanzamt wählte logischerweise die für den Steuerzahler schmerzhafteste und restriktivste Variante – die automatische Addition aller Außenstände zur Maximierung der Ausschlusswirkung. Das historische Machtwort der balearischen Richter Das Provinzgericht der Balearen hat dieser mechanischen, unbarmherzigen und rein fiskalisch motivierten Berechnungsmethode nun ein für alle Mal eine historische Absage erteilt. Die Richter wiesen die Auslegung der Steuerbehörde entschieden und detailliert zurück. In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung hoben sie hervor, dass es bei einer unklaren, zweideutigen oder lückenhaften Formulierung eines Gesetzes absolut unzulässig ist, automatisch die für den Bürger nachteiligste Variante anzuwenden. Das widerspreche den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Gesetz glasklar zwischen zwei völlig verschiedenen Kategorien von Verstößen unterscheidet, die auch rechtlich komplett unterschiedlich behandelt werden müssen: 1. Sehr schwere Verstöße: Diese können aufgrund ihrer massiven kriminellen Energie, vorsätzlicher Steuerhinterziehung oder ihres enormen wirtschaftlichen Schadens den Zugang zur Schuldenbefreiung sofort, direkt und unumstößlich blockieren. 2. Schwere Verstöße: Hier hängt die rechtliche Bewertung und die daraus resultierende Beeinträchtigung des Schuldners ganz explizit von der konkreten Höhe und den individuellen Umständen des einzelnen Verstoßes ab. Es gibt keinen Automatismus. Da im vorliegenden Fall keine einzige der sechs Strafen die kritische und vom Gericht herangezogene Bagatellgrenze von 50 Prozent des erlassfähigen Betrages beziehungsweise die allgemeine Marke von 5.000 Euro im Einzelfall überschritt, urteilten die Richter konsequent im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Sie entschieden, dass eine automatische und rein rechnerische Anhäufung von kleineren Strafen nicht dazu missbraucht werden darf, den Zugang zu einem existenziellen sozialen Schutzmechanismus wie der wirtschaftlichen Restschuldbefreiung dauerhaft zu verwehren. Das Gericht stellte fest, dass die akkumulierte Anwendung mehrerer Strafen durch das Finanzamt zur Verhinderung des Schuldenerlasses rechtswidrig ist. Experten-Analyse: Warum dieses Urteil eine echte Revolution im Insolvenzrecht ist Marta Bergadà Minguell, renommierte Rechtsexpertin und Gründungspartnerin der spezialisierten Kanzlei Bergadà Abogados, hat den Fall intensiv analysiert und die Tragweite des Urteils für die tägliche Praxis eingeordnet. Im Gespräch erklärte sie die fundamentale Bedeutung dieser richterlichen Entscheidung für den Alltag von tausenden kollabierten Unternehmen und ehemaligen Selbstständigen: „Bislang wurde das Vorliegen von Steuernachzahlungen und den damit verbundenen Strafen in der spanischen Gesetzgebung und der juristischen Praxis fast schon reflexartig und vollkommen automatisch als unüberwindbares Ausschlusskriterium herangezogen. Viele Schuldnerberater und Rechtsanwälte mussten ihren Mandanten schon im Erstgespräch jegliche Hoffnung nehmen, weil das Finanzamt mit dieser harten Blockadehaltung systematisch gemauert hat. Dieses Urteil bricht dieses Monopol der Behörde auf.“ Das Urteil der Balearen-Richter korrigiert laut der Expertin eine tief ungerechte und unsoziale Praxis, die reihenweise ehrliche Schuldner abgestraft hat. In wirtschaftlichen Krisenzeiten – sei es durch wegbrechende Aufträge, Inflation, Krankheit oder unvorhersehbare Marktveränderungen – geraten Selbstständige fast zwangsläufig in Verzug mit ihren Steuererklärungen oder Zahlungen. Es kommt zu formalen Fehlern, verspäteten Abgaben und folgerichtig zu automatisierten Strafbescheiden der AEAT, ohne dass eine betrügerische Absicht vorliegt. Das Gericht hat nun unmissverständlich klargestellt: Diese Betroffenen haben nicht zwingend böswillig gehandelt. Sie sind schlicht Opfer einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale geworden. Das Urteil erinnert die Behörden eindringlich daran, dass abgelehnte Anträge auf Schuldenerlass immer eine detaillierte Einzelfallprüfung der konkreten, menschlichen und wirtschaftlichen Umstände voraussetzen. Eine rein maschinelle Verweigerung durch das Addieren von Zahlenkolonnen im Computersystem der Steuerbehörde ist ab sofort hinfällig. Der europäische Geist: Das Recht auf eine echte zweite Chance Besonders bemerkenswert und zukunftsweisend ist, wie das Provinzgericht der Balearen seine geschäftstragende Entscheidung argumentativ untermauert. Die spanischen Richter schlagen eine direkte Brücke zur übergeordneten europäischen Rechtsprechung und zur europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie. Der erklärte Wille des europäischen Gesetzgebers ist es, insolventen Unternehmern, die nachweislich in gutem Glauben (buena fe) gehandelt haben, einen schnellen, unbürokratischen und vollständigen Schuldenerlass zu garantieren. Ein modern, dynamischer Wirtschaftsraum kann es sich schlicht nicht leisten, gescheiterte Gründer und Selbstständige dauerhaft in die Illegalität, in die Depression oder in die lebenslange Passivität des Informellen Sektors (Schwarzarbeit) zu drängen. Wer einmal scheitert, muss die Chance bekommen, aus seinen Fehlern zu lernen und ein neues Unternehmen zu gründen oder als qualifizierte Arbeitskraft dem legalen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen – ohne dass alte, uneinbringliche Steuerschulden wie ein Mühlstein um den Hals hängen und jede Eigeninitiative im Keim ersticken. Das Urteil der Balearen ist somit kein isolierter Einzelfall oder ein juristisches Kuriosum. Es fügt sich nahtlos in eine Reihe progressiver Urteile in ganz Spanien ein, die das nationale Recht im Sinne der verbraucherfreundlichen EU-Vorgaben interpretieren. Es stärkt das verfassungsrechtliche Prinzip des guten Glaubens und schützt den ehrlichen, aber glücklosen Unternehmer vor der unbarmherzigen und rein fiskalischen Härte des Staatsapparates. Wer profitiert jetzt konkret von diesem wegweisenden Urteil? Die Zielgruppe, für die diese Entscheidung ein echtes Licht am Ende des Tunnels und eine greifbare Perspektive darstellt, ist riesig. In Spanien gibt es Hunderttausende sogenannte Autónomos, deren wirtschaftliche Existenz auf wackeligen Beinen steht. Es betrifft primär folgende Personenkreise: - Ehemalige Autónomos (Selbstständige): Personen, die ihr Geschäft bereits vor Monaten oder Jahren schließen mussten und nun im privaten Bereich von den geschäftlichen Altlasten erdrückt werden. - Kleinunternehmer und Handwerker: Die in Phasen akuter Liquiditätsengpässe schmerzhafte Prioritäten setzen mussten (wie zum Beispiel Löhne für Mitarbeiter oder Mieten zu zahlen statt der pünktlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlung) und dafür vom Finanzamt drakonisch bestraft wurden. - Schuldner in tiefer Resignation: Menschen, die den Traum von der „Zweiten Chance“ eigentlich schon komplett aufgegeben hatten, weil sie fälschlicherweise dachten, ihre Steuernachzahlungen würden ein Verfahren ohnehin von vornherein unmöglich machen. Wichtig ist jedoch der dezidierte und warnende Hinweis der Expertin Marta Bergadà: Das Urteil ist kein Freibrief für Steuerhinterzieher, Kriminelle oder betrügerische Bankrotteure. Wer vorsätzlich Gelder am Fiskus vorbeigeschleust hat, um sich persönlich zu bereichern, oder wem eine böswillige Verschleierung von Vermögenswerten nachgewiesen werden kann, wird auch weiterhin keine Restschuldbefreiung erhalten. Die sogenannte „Redlichkeit“ (buena fe) des Schuldners bleibt das absolute Fundament und das Nadelöhr des gesamten Verfahrens. Das Urteil schützt den Pechvogel, nicht den Betrüger. Fazit und Ausblick: Ein Meilenstein für die Wirtschaft und den Verbraucherschutz Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Urteil des Provinzgerichts der Balearen schafft endlich die dringend benötigte Rechtssicherheit für insolvente Kleinstunternehmer und nimmt dem Finanzamt eine unfaire, rein mechanisch angewandte Blockadewaffe. Es rückt den eigentlichen sozialpolitischen Sinn und Zweck des Insolvenzrechts wieder in den Fokus: Menschen in einer ausweglosen finanziellen Misere eine echte, greifbare und rechtlich abgesicherte Perspektive auf einen Neuanfang zu bieten. In der täglichen Rechtspraxis bedeutet diese Entscheidung ab sofort, dass betroffene Gläubiger und insbesondere die staatliche Steuerbehörde keine neuen, aggressiven Inkassomaßnahmen, Kontopfändungen oder Gehaltspfändungen mehr gegen den Schuldner einleiten dürfen, sobald das Verfahren der Zweiten Chance rechtmäßig eingeleitet wurde und die Kriterien erfüllt sind. Für den arbeitslosen Familienvater aus dem Verfahren bedeutet dies das ersehnte Ende eines jahrelangen psychischen und finanziellen Spießrutenlaufs. Für tausende andere Betroffene in ganz Spanien ist dieses Urteil der Startschuss, ihren scheinbar aussichtslosen Fall von spezialisierten Fachanwälten komplett neu aufrollen und prüfen zu lassen. Der Weg zurück in die Legalität und ein selbstbestimmtes Leben ohne Schulden ist seit diesem Tag deutlich barrierefreier geworden. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 06.06.2026 um 14:14 |
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6.6.2026 - Nach Sturm Therese: Diese 6 Straßen auf Gran Canaria bleiben noch immer gesperrt Nach Sturm Therese laufen auf Gran Canaria Millionen-Reparaturen an 22 Straßen. 6 davob bleiben noch immer gesperrt – alle Details und Zeitpläne hier!...- Betroffen waren zu Beginn 22 Straßen. Gran Canaria – Der schwere Sturm Therese hat auf Gran Canaria deutliche Spuren in der Infrastruktur hinterlassen. Auch Wochen nach dem Unwetter laufen die Reparaturarbeiten an den Verkehrswegen der Urlaubsinsel auf Hochtouren. Der Inselrat (Cabildo de Gran Canaria) steht vor einer gewaltigen Aufgabe: Insgesamt 22 Straßen wurden durch Erdrutsche, Geröllmassen und gefährliche Unterspülungen stark beschädigt. Die gute Nachricht für Anwohner und Urlauber vorweg: Keine Ortschaft auf der Insel ist komplett von der Außenwelt abgeschnitten, und überall stehen alternative Transportmöglichkeiten bereit. Dennoch sind aktuell noch sechs betroffene Straßenabschnitte für den regulären Verkehr komplett gesperrt. Ein historischer Kraftakt für den Inselrat Augusto Hidalgo, der Erste Vizepräsident und Ratsvorsitzende für öffentliche Arbeiten des Inselrats, verschaffte sich am Freitag persönlich ein Bild von der Lage vor Ort. Bei einem Besuch der Baustelle an der Landstraße GC-421 im Bergdorf La Yedra de San Mateo betonte er das Ausmaß des Einsatzes. An dieser Stelle hatte ein massiver Erdrutsch aus Schlamm und Geröll die Fahrbahn komplett unpassierbar gemacht. Mittlerweile ist dieser Abschnitt zwar provisorisch wieder befahrbar, doch die Sicherungsarbeiten dauern weiterhin an. Laut Hidalgo stellt die Beseitigung der Sturmschäden den „größten gleichzeitigen Arbeitseinsatz des Ministeriums für öffentliche Arbeiten aller Zeiten“ auf Gran Canaria dar. Um die Schäden so schnell wie möglich zu beheben, hat die Inselregierung ein Budget von insgesamt 13,4 Millionen Euro für Notfallreparaturen veranschlagt. Davon wurden bereits rund zwei Millionen Euro direkt investiert. Um die bürokratischen und logistischen Hürden zu meistern, wurden sämtliche Verträge innerhalb von nur 30 Tagen nach dem Durchzug von Sturm Therese unterzeichnet. Die gesamten Baumaßnahmen wurden in 18 separate Lose aufgeteilt und an verschiedene spezialisierte Bauunternehmen vergeben, um parallel an mehreren Orten gleichzeitig arbeiten zu können. Diese sechs Straßen sind aktuell noch betroffen Die Sperrungen konzentrieren sich vor allem auf das bergige Zentrum sowie auf wichtige Verbindungswege im Süden und Osten der Insel. Von den sechs gesperrten Straßen sind einige besonders für den Pendler- und Tourismusverkehr von großer Bedeutung. Folgende Strecken können derzeit nicht befahren werden: - GC-550 (Temisas-Straße): Diese stark frequentierte Route in der Gemeinde Agüimes weist von allen gesperrten Abschnitten die höchste Verkehrsdichte auf. - GC-400 (Ariñez-Straße): Eine wichtige Verbindungsstraße in der Region San Mateo. - GC-654 (Risco-Blanco-Straße): Gelegen in der beliebten Gemeinde San Bartolomé de Tirajana im Süden der Insel. Zufahrt nach Tirma: Dieser stark betroffene Abzweig geht von der bekannten GC-200 (La-Aldea-Straße) ab. - GC-602 (Staudamm Ayagaures): Eine unbefestigte Piste mit sehr geringem Verkehrsaufkommen. - GC-604 (Staudamm Las Niñas): Ebenfalls eine unbefestigte Straße im Inselinneren, die kaum befahren wird. Der Zeitplan: Wann öffnen die Straßen wieder? Die Wiedereröffnung der betroffenen Routen wird schrittweise und gestaffelt über die Sommermonate erfolgen. Autofahrer müssen sich je nach Strecke auf unterschiedliche Wartezeiten einstellen. Die Reparatur der unbefestigten Wege sowie der stark unterspülten Abschnitte erweist sich als besonders komplex und kostspielig. Als erster Meilenstein soll in gut einem Monat die wichtige GC-200-Abzweigung nach Tirma wieder für den Verkehr freigegeben werden. Ebenfalls noch im Laufe des Julis wird mit der Verkehrsfreigabe der Straße nach Risco Blanco (GC-654) gerechnet. Im darauffolgenden Monat, voraussichtlich Mitte August, sollen die Arbeiten an der Straße nach Ariñez (GC-400) so weit fortgeschritten sein, dass die Sperrung aufgehoben werden kann. Geduld brauchen Autofahrer hingegen bei der vielbefahrenen Temisas-Straße (GC-550) sowie den beiden unbefestigten Wegen an den Staudämmen Ayagaures und Las Niñas (GC-602 und GC-604). Aufgrund der immensen baulichen Komplexität – insbesondere durch tiefgehende Unterspülungen des Straßenbetts – wird die Fertigstellung und Freigabe hier erst für Mitte September erwartet. Freigabe bedeutet nicht das Ende der Baustellen Hidalgo stellte zudem klar, dass die geplante Verkehrsfreigabe vor dem Ende des Sommers nicht mit dem endgültigen Abschluss aller Reparaturarbeiten gleichzusetzen ist. Sobald die Straßen wieder geöffnet sind, rollt zwar der Verkehr, die finalen Absicherungen, Hangbefestigungen und Asphaltierungsarbeiten werden jedoch noch einige Monate im Hintergrund andauern. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer habe bei allen Maßnahmen oberste Priorität, weshalb einige Abschnitte erst nach absolut verlässlicher Stabilisierung freigegeben werden. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 06.06.2026 um 13:57 |
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5.6.2026 - Ausnahmezustand in Arguineguín: Riesiger Sicherheitsapparat für den Papstbesuch vorbereitet Ausnahmezustand in Mogán: Für den Besuch von Papst Leo XIV. in Arguineguín gilt ein beispielloser Sicherheitsplan. Alle Kontrollpunkte, Sperrungen und Infos hier!...- Alle Kontrollpunkte, Sperrungen und Infos hier! Mogán – Der bevorstehende Besuch von Papst Leo XIV. am 11. Juni im Hafen von Arguineguín stellt die Gemeinde Mogán vor eine logistische Herkulesaufgabe. Als eine „beispiellose Operation“ bezeichnete Marcos Domínguez, der Leiter der örtlichen Polizei, die umfassenden Sicherheitsmaßnahmen. Um den reibungslosen Ablauf dieses historischen Ereignisses in der dicht besiedelten Küstenstadt zu garantieren, wurde ein strenger Sicherheits- und Verkehrsplan ausgearbeitet. Bürgermeisterin Onalia Bueno präsentierte gemeinsam mit Domínguez die exakten Details, die das öffentliche Leben an diesem Tag maßgeblich beeinflussen werden. Insgesamt werden rund 350 Sicherheitskräfte im Einsatz sein, um die Veranstaltung abzusichern. Zudem werden sechs zentrale Straßen komplett für den normalen Verkehr gesperrt und drei strategische Kontrollpunkte an den Ortseingängen eingerichtet. Damit die Bevölkerung und die erwarteten Besucher sich am Einsatztag zurechtfinden, hat die Gemeindeverwaltung eine farblich markierte Luftaufnahme von Arguineguín veröffentlicht, die als praktischer Wegweiser dient. Die drei Kontrollpunkte an der GC-1: Das müssen Autofahrer wissen Die Zufahrt nach Arguineguín wird am Donnerstag, dem 11. Juni, bereits ab früh morgens um 7:00 Uhr – oder je nach Lage beziehungsweise Verkehrsaufkommen auch früher – streng reguliert. Drei feste Kontrollpunkte werden an den strategischen Einfahrten von der Autobahn GC-1 aus positioniert. Der erste Kontrollpunkt befindet sich bei Kilometer 52 direkt an der Ausfahrt zum Autobahnkreuz Arguineguín. Eine weitere Kontrollstation wird unterhalb der Autobahnbrücke eingerichtet, während der dritte Kontrollpunkt an der Kreuzung zur Straße nach El Pajar aufgebaut wird. Für Pendler und Besucher gibt es jedoch ein wichtiges Zeitfenster: Bis exakt 9:30 Uhr morgens dürfen sowohl Personen mit einer speziellen Akkreditierung als auch nicht akkreditierte Fahrzeuge diese Kontrollpunkte passieren. Nach 9:30 Uhr wird die Zufahrt rigoros beschränkt – ab diesem Zeitpunkt erhalten nur noch autorisierte und akkreditierte Personen mit ihren Fahrzeugen freien Zugang zur Stadt. Rote und orange Zonen: Parkverbote und Schließungen ab dem Vortag Besonders drastisch sind die Maßnahmen in den sogenannten roten Zonen. Hierbei handelt es sich um die offiziellen Routen, die der Autokorso von Papst Leo XIV. bei seiner Ankunft in Arguineguín befahren wird. Um jegliche Sicherheitsrisiken auszuschließen, gilt in diesen Straßen ein absolutes Parkverbot. Bereits ab dem Vortag, dem 10. Juni um 8:00 Uhr morgens, müssen alle parkenden Autos von diesen Straßen entfernt werden, andernfalls droht das Abschleppen. Diese strikte Maßnahme betrifft auch die große Esplanade der Plaza Negra. Dieser Bereich wird komplett für die Busse reserviert, die die geladenen Gäste zum Hafen transportieren. Im Hafen selbst wird der Papst eine rund einstündige, hochemotionale Begegnung mit etwa 2.000 Menschen abhalten. Unter den Gästen befinden sich Migranten sowie die Einsatzkräfte der Rettungsdienste, die tagtäglich bei der Erstversorgung im Hafen helfen. Auch für die lokale Gastronomie hat der Tag Konsequenzen: Die Terrassen der Restaurants, die an den gesperrten Straßen liegen, müssen an diesem Tag komplett geschlossen bleiben. Ergänzend dazu wurden orangefarbene Zonen definiert, die vor allem den historischen Kern des Fischerdorfes betreffen. In der Altstadt von Arguineguín wird der Autoverkehr am 11. Juni ab 9:30 Uhr ebenfalls vollständig untersagt. Grüne Zonen und Einschränkungen für Fußgänger Es gibt jedoch auch Entwarnung für weite Teile der Stadt. Alle grün markierten Bereiche bleiben für den Verkehr und die Anwohner jederzeit uneingeschränkt geöffnet. Die Absperrung in Richtung Westen erfolgt direkt am bekannten Walkreisel. Der komplette obere Teil der Arguineguín-Straße sowie die Seitenbereiche der Damasco-Straße – einschließlich der Straße, in der sich das örtliche Gymnasium befindet – sind normal befahrbar. Auch das Parken ist dort erlaubt, und die große Tiefgarage des Viertels steht wie gewohnt zur Verfügung. Bürgermeisterin Onalia Bueno betonte, dass die Bewohner im unteren, hafennahen Teil der Stadt ihrem Alltag weitgehend normal nachgehen und die Straßen zu Fuß nutzen können. Es gibt jedoch eine strikte Ausnahme: Die Avenida Carpinteros de Ribera wird aus Sicherheitsgründen so streng abgeriegelt, dass sie nicht einmal von Fußgängern betreten werden darf. Massives Polizeiaufgebot und Großbildleinwände fürs Public Viewing Um diese logistische Meisterleistung zu bewältigen, mobilisiert die Gemeinde Mogán sämtliche Kräfte. Alle 50 Beamten der örtlichen Polizei befinden sich im Dienst – das entspricht der gesamten Belegschaft. Unterstützung erhalten sie von rund 50 Beamten der kanarischen Regionalpolizei (Policía Canaria) und weit mehr als 200 Einsatzkräften der Guardia Civil. Da der Papst in einem geschlossenen Sicherheitsfahrzeug und nicht im traditionellen, offenen Papamobil anreisen wird, müssen Zuschauer an den Straßenrändern verharren. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen gigantische 3.000 Absperrgitter aufgestellt werden. Da die Gemeinde nicht über diese Menge verfügte, mussten zusätzliche Gitter gemietet oder von benachbarten Gemeinden der Insel geliehen werden. Für alle Bürger und Besucher, die keinen direkten Zugang zum Hafen haben, installiert der Stadtrat drei riesige Großbildleinwände zur Live-Übertragung: Eine Leinwand wird auf der Plaza de Las Marañuelas aufgebaut. Die beiden anderen Leinwände befinden sich in der belebten Fußgängerzone der Calle Miguel Marrero – eine an der Kreuzung zur Avenida Carpinteros de Ribera und die andere an der Ecke zur Calle Graciliano Afonso. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 05.06.2026 um 13:43 |
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5.6.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Radwegprojekt in Meloneras gestoppt Das geplante Radwegprojekt zwischen Maspalomas und Meloneras wurde vorerst gestoppt. Grund sind Vorgaben des EU-Förderprogramms „Next Generation EU“, wonach die Arbeiten bereits bis Ende März 2026 hätten abgeschlossen sein müssen – ein Termin, der nach Einschätzung der Verantwortlichen nicht mehr einzuhalten war. Das mit rund 500.000 Euro veranschlagte Projekt sollte über europäische Fördermittel finanziert werden. Um das Risiko einer Rückzahlung oder des Verlusts der Zuschüsse zu vermeiden, zog das Konsortium Maspalomas Gran Canaria das laufende Vergabeverfahren zurück und setzte die Ausschreibung aus. Kanaren führen Umweltabgabe ein Die Kanarische Regierung plant erstmals eine Umweltabgabe für die Einleitung von Abwasser ins Meer. Der entsprechende Verordnungsentwurf befindet sich bis zum 30. Juni in der öffentlichen Konsultation. Betreiber genehmigter Einleitungsstellen sollen künftig abhängig von Abwassermenge und Schadstoffbelastung zahlen. Mit der neuen Regelung will die Regionalregierung die Meeresumwelt besser schützen und Anreize zur Verringerung von Verschmutzungen schaffen. Die Einnahmen, die auf rund fünf Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden, sollen in Umwelt- und Sanierungsmaßnahmen fließen. Für nicht genehmigte Einleitungen sind weiterhin Sanktionen vorgesehen. Fast sechs Tonnen Müll an der Küste entfernt Die Gemeinde Moya hat bei einer Reinigungsaktion entlang ihrer Küste insgesamt 5,7 Tonnen Abfälle entfernt. Die Arbeiten dienten dem Schutz und Erhalt des rund 4,2 Kilometer langen Küstenabschnitts. Gesammelt wurden vor allem Pflanzenreste, Kunststoffe, Holz, Paletten, Seile und Glas. Allein auf Vegetationsreste entfielen mehr als 3,5 Tonnen. Die Gemeinde betonte die Bedeutung regelmäßiger Maßnahmen, um die Küstenlandschaft und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten. Notlandung eines Kleinflugzeugs auf Straßenkreuzung Eine Leichtmaschine musste am Donnerstagnachmittag in der Wohnsiedlung Amarilla Golf im Süden Teneriffas notlanden. Das Flugzeug verlor wenige Kilometer vor dem Flughafen Teneriffa Süd aus bislang ungeklärter Ursache stark an Höhe und kam schließlich auf einer Straßenkreuzung zum Stillstand. Pilot und Copilot blieben nach ersten Angaben unverletzt. Vorsorglich wurden beide zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Im Einsatz waren Feuerwehr, Ortspolizei und Rettungsdienst. Zudem musste ausgelaufener Treibstoff gesichert werden.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 05.06.2026 um 12:47 |
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4.6.2026 - Papstbesuch auf Gran Canaria: Pedro Sánchez in Arguineguín erwartet Historisches Ereignis auf den Kanaren: Papst Leo XIV. besucht Arguineguín. Erfahren Sie alles über den Ablauf, hochrangige Gäste und den Hintergrund....- Weitere Politiker werden anwesend sein... Mogán – Der bevorstehende Besuch von Papst Leo XIV. auf den Kanarischen Inseln wirft seine Schatten voraus und sorgt für ein enormes Aufgebot an hochrangigen Persönlichkeiten. Am 11. des Monats wird der spanische Regierungspräsident Pedro Sánchez persönlich im Hafen von Arguineguín anwesend sein, um an den feierlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Der Besuch gilt als ein historisches Ereignis für die Region und unterstreicht die internationale Aufmerksamkeit, die den Inseln derzeit zuteilwird. Prominente Gästeliste am Dock von Mogán Die Liste der erwarteten Autoritäten für das Event im Süden von Gran Canaria ist lang. Neben Regierungschef Sánchez werden, sofern keine kurzfristigen Änderungen eintreffen, weitere Spitzenpolitiker vor Ort sein. Dazu gehört der Minister für Territorialpolitik und Demokratisches Gedächtnis, Ángel Víctor Torres. Auch die wichtigsten Institutionen der Kanaren senden ihre Vertreter. Als lokale Gastgeberin wird die Bürgermeisterin von Mogán, Onalia Bueno, die hochkarätigen Gäste im Hafenbereich willkommen heißen. Anerkennung für die humanitäre Hilfe der Inselbewohner Der Aufenthalt des Kirchenoberhaupts in Arguineguín hat einen tiefen symbolischen Charakter. Die Veranstaltung soll die beispiellose Solidarität der kanarischen Bevölkerung bei der Aufnahme und Betreuung von Migranten würdigen. Im Fokus der Anerkennung stehen all jene Menschen und Organisationen, die unermüdliche Hilfsarbeit leisten. Dies reicht von den professionellen Einsatzkräften der Seenotrettung bis hin zu den zahlreichen freiwilligen Helfern, die direkt am Dock Erste Hilfe leisten und die ankommenden Menschen in den Booten und Kanus medizinisch und menschlich versorgen. Arguineguín: Ein Symbol der Migrationskrise Die Wahl des Veranstaltungsortes ist kein Zufall. Der Hafen von Arguineguín erlangte in den Jahren 2020 und 2021 weltweite Berühmtheit. In diesem Zeitraum entwickelte sich das kleine Dock zum Brennpunkt der europäischen Migrationsroute, als die Zahlen der ankommenden Menschen massiv anstiegen. Tausende Migranten erreichten die Küste, vor allem in traditionellen Holzkanus, die die gefährliche Überfahrt aus Ländern wie Mauretanien, dem Senegal und Gambia gewagt hatten. Bereits Papst Franziskus, der Vorgänger von Leo XIV., hatte ausdrücklich den Wunsch geäußert, die Kanaren zu besuchen, um den unermüdlichen Einsatz der Menschen vor Ort persönlich anzuerkennen. Der genaue Ablauf des päpstlichen Besuchs Die Anreise des Papstes erfolgt mit einem Linienflug der Fluggesellschaft Iberia aus Barcelona. Die Maschine wird auf dem militärischen Teil des Flughafens Gran Canaria, dem Luftwaffenstützpunkt Gando, landen. Dort wird er von einer hochrangigen Delegation der spanischen Regierung empfangen. Erwartet werden unter anderem Verteidigungsministerin Margarita Robles, der Minister des Präsidialamtes, für Justiz und Beziehungen zu den Gerichten, Félix Bolaños, sowie Elma Saiz, die Ministerin für Integration, soziale Sicherheit und Migration, die zugleich als Regierungssprecherin fungiert. Das Programm ist straff organisiert: Am Freitag, dem 12., setzt der Papst seine Reise fort und fliegt weiter nach Teneriffa. Dort stehen verschiedene offizielle Termine in den Städten La Laguna und Santa Cruz de Tenerife auf der Agenda. Im Anschluss an die kanarischen Stationen reist das Kirchenoberhaupt zurück nach Barcelona. Dort wird er schließlich von König Felipe VI. offiziell verabschiedet. – MF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 04.06.2026 um 15:03 |
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4.6.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Las Palmas modernisiert Fußball Stadion für WM 2030 Die geplante Modernisierung des Estadio de Gran Canaria in Las Palmas für die Fußball-Weltmeisterschaft 2030 wird rund 174,7 Millionen Euro kosten. Fast die Hälfte des Budgets (60,5 Millionen Euro) entfällt dabei auf die neue Dachkonstruktion, die künftig alle Tribünen überdecken soll. Neben der Erweiterung auf 43.508 Zuschauer sind moderne 5G-, WLAN- und Sicherheitssysteme sowie nachhaltige Energie- und Wasserkonzepte geplant. Die Bauarbeiten sollen bis 2029 abgeschlossen werden, damit das Stadion die Anforderungen der FIFA für die WM 2030 erfüllt. Neue Tourismusverordnungen in San Bartolomé de Tirajana geplant De Gemeinde hat eine öffentliche Vorabkonsultation zur künftigen Regelung von Ferienwohnungen in konsolidierten Wohngebieten gestartet. Ab dem 5. Juni läuft ein Zeitraum von 15 Werktagen, in dem Bürger, Verbände und Wirtschaftsakteure Vorschläge zur geplanten Verordnung einreichen können, bevor der eigentliche Gesetzestext ausgearbeitet wird. Ziel der Regelung ist es, die Nutzung von Ferienwohnungen in Wohnvierteln klar zu definieren und dabei den Zugang zu Wohnraum, die Nachbarschaftsverträglichkeit sowie die Rechtssicherheit für Eigentümer und Betreiber sicherzustellen. Die Initiative steht im Zusammenhang mit dem kanarischen Gesetz zur nachhaltigen touristischen Wohnnutzung. Baugenehmigung für neuen ALDI – Markt in Mogán erteilt. Die Gemeinde Mogán hat der Aldi Canarias Supermercados SL die Baugenehmigung für einen neuen Supermarkt in Puerto Rico (Motor Grande) erteilt. Das Projekt umfasst eine Investition von rund 3 Millionen Euro und entsteht auf dem Gelände der ehemaligen Clínica Roca, die kürzlich abgerissen wurde. Geplant ist ein eingeschossiger Neubau mit rund 1.920 Quadratmetern Fläche, davon etwa 1.190 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie Lager-, Büro- und Sozialräume. Zusätzlich entstehen 85 Parkplätze sowie begrünte Bereiche. Die Genehmigung folgt auf eine zuvor erteilte Handelslizenz der Kanarischen Regierung und basiert auf einer Umwidmung des Geländes von medizinischer zu gewerblicher Nutzung. 1500 Haushalte in La Aldea de San Nicolás ohne Strom Rund 1.500 Haushalte und Nutzer waren am Mittwochmorgen vorübergehend ohne Strom, nachdem zwei Transformatorenstationen durch Vandalismus beschädigt wurden. Nach Angaben des Energieversorgers Endesa wurden dabei in einer Anlage Teile entwendet, die für den Betrieb notwendig sind, während in einer zweiten der Zugang gewaltsam geöffnet wurde. Durch die Beschädigungen kam es zu einer Kettenreaktion, die auch umliegende Stationen außer Betrieb setzte und so den Stromausfall im Ort auslöste. Nachdem die fehlenden Komponenten ersetzt wurden, konnte die Stromversorgung am Morgen wieder vollständig hergestellt werden.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 04.06.2026 um 14:22 |
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4.6.2026 - Neue Wetterwarnung für die Kanaren wegen starkem Wind und Wellengang Auf den Kanaren wird es windig und der Wellengang, besonders im Süden nimmt zu, dazu liegt eine neue Wetterwarnung vor, hier die Details!...- Beachten Sie stets die Flaggen an den Stränden! Kanarische Inseln – Der spanische Wetterdienst AEMET hat mal wieder eine Wetterwarnung im Zusammenhang mit starken Winden und Wellengang für die Kanarischen Inseln herausgegeben. Alle Inseln, mit der Ausnahme von Fuerteventura sind derzeit von der Warnung betroffen. Die Warnung für starken Wellengang und Wind ist bereits seit der letzten Nacht aktiv und beide sind auf Stufe GELB eingestellt. Der starke Wellengang ist nur im Süden von Teneriffa und Gran Canaria vorzufinden. Die Bedingungen auf See liegen bei Stärke 7. Der starke Wind kann bis zu 70 km/h erreichen und ist auf allen Inseln, außer Fuerteventura und den Nordseiten von Gran Canaria und Teneriffa möglich. Die Wetterwarnung für starken Wellengang endet in der heutigen Nacht, hingegen soll der starke Wind noch bis zu den frühen Morgenstunden des morgigen Freitags möglich sein. Diese Warnung wird voraussichtlich ab 6 Uhr am Morgen deaktiviert. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 04.06.2026 um 14:10 |
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4.6.2026 - Historischer Papstbesuch: Gigantische Sicherheitsoperation für die Kanarischen Inseln gestartet Für den historischen Besuch von Papst Leo XIV. auf den Kanarischen Inseln läuft eine gigantische Sicherheitsoperation an.- Hunderte Beamte und Spezialkräfte sind auf dem Weg... Kanaren – Die Kanarischen Inseln stehen vor einem Jahrhundertereignis: Der bevorstehende apostolische Besuch von Papst Leo XIV. am 11. und 12. Juni wirft seine Schatten voraus. Um die Sicherheit des Kirchenoberhaupts und der zahlreichen Gläubigen zu gewährleisten, haben die spanischen Behörden eine der größten Sicherheitsoperationen der jüngeren Geschichte des Archipels gestartet. Ein massives Kontingent der Nationalpolizei hat bereits den Hafen von Huelva verlassen und befindet sich auf dem Seeweg nach Gran Canaria und Teneriffa. Die Logistik hinter dieser Operation ist monumental. Insgesamt zwei Sonderschiffe wurden gechartert, um die enormen Material- und Personalmengen auf die Inseln zu transportieren. An Bord befinden sich 170 hochmoderne Einsatzfahrzeuge, 215 spezialisierte Beamte verschiedener Eliteneinheiten der Nationalpolizei sowie 16 hochgradig ausgebildete Spürhunde der Spezialeinheit für Hundeführer (Guías Caninos). Diese Vorhut wird in den kommenden Tagen die strategischen Schlüsselpunkte auf den Hauptinseln sichern. Ein nationaler Kraftakt: Mehr als 15.000 Einsatzkräfte im Dienst Der Besuch des Papstes beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Kanaren. Die gesamte apostolische Reise erfordert eine koordinierte Großoperation auf nationaler Ebene. Neben dem kanarischen Archipel stehen auch die Bundeshauptstadt Madrid sowie Katalonien im Fokus der Sicherheitskräfte. An allen Veranstaltungsorten müssen reibungslose Abläufe und maximaler Schutz garantiert werden, was die spanische Polizei vor eine logistische Meisterleistung stellt. Insgesamt wird das Sicherheitsaufgebot landesweit die beeindruckende Zahl von mehr als 15.000 Beamten umfassen. Um dieses enorme Pensum zu bewältigen, greift die Nationalpolizei auch auf den eigenen Nachwuchs zurück: Rund 2.600 Polizeianwärter der Nationalen Polizeiakademie werden aktiv in die Abläufe integriert und unterstützen die erfahrenen Einheiten vor Ort. Unterstützt wird das Personal von einer technischen Flotte, die rund 600 Fahrzeuge, ein Transportflugzeug und sieben Hubschrauber umfasst. High-Tech-Überwachung und Abwehr im Luftraum Ein besonderer Schwerpunkt der Sicherheitsarchitektur liegt in diesem Jahr auf der Abwehr moderner Bedrohungsszenarien. Die Landespolizei setzt auf eine lückenlose Luftraumüberwachung. Dafür werden unter anderem 16 High-Tech-Drohnen eingesetzt, die Menschenmengen überwachen und potenzielle Gefahren frühzeitig aus der Luft erkennen sollen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsplätzen kommen zudem 160 Metalldetektorbögen, 162 professionelle Sicherheitsscanner und 302 präzise Handdetektoren zum Einsatz, um lückenlose Personenkontrollen zu ermöglichen. Um die gewaltigen Datenströme und Lageberichte in Echtzeit zu verarbeiten, wird in jedem regionalen Hauptquartier eine hochmoderne Kommando-Infrastruktur aufgebaut. Kernstück dieser Struktur ist der sogenannte CEMAN (Centro de Mando – Kommandozentrum), der alle Fäden zusammenführt. Flankiert wird diese Zentrale von einem dedizierten Geheimdienst-Desk (Intelligence Desk) sowie einer speziellen Koordinierungszelle für Luftsicherheit (Air Security Coordination Cell). Cybersecurity und striktes Drohnenverbot für Privatpersonen Da moderne Großveranstaltungen auch im digitalen Raum geschützt werden müssen, richten die Behörden für die Dauer des Papstbesuchs eine spezialisierte Cybersecurity Cell ein. Diese Einheit soll Cyberangriffe auf die kritische Infrastruktur der Inseln und die Kommunikationsnetzwerke der Sicherheitskräfte verhindern. Für die Bevölkerung und Medienvertreter vor Ort gibt es zudem eine strikte Warnung bezüglich der Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen: Das Fliegen von privaten Drohnen ist in den ausgewiesenen Sperrgebieten ohne vorherige, explizite Genehmigung der Behörden konsequent untersagt. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für alle Einsatzzwecke – inklusive privater Freizeitflüge, journalistischer Berichterstattung oder rein dokumentarischer Bildaufnahmen. Unbefugt fliegende Drohnen werden von der Luftsicherheitszelle umgehend detektiert und mit technologischen Mitteln neutralisiert. Den Betreibern drohen empfindliche Strafen. Die Kanarischen Inseln bereiten sich damit nicht nur emotional auf ein spirituelles Highlight vor, sondern transformieren sich für wenige Tage auch in eine der sichersten Regionen Europas. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 04.06.2026 um 14:03 |
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3.6.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Landschaftsschützer gehen erneut gegen Werbetafeln vor Die Vereinigung ADAPA kritisiert die zunehmende Zahl von Werbetafeln entlang der Autobahnen GC-1 und GC-2. Nach Ansicht des Vereins verstoßen viele der Plakatwände außerhalb von Ortsgebieten gegen geltende Vorschriften. ADAPA wirft den zuständigen Behörden Untätigkeit vor und kündigt an, notfalls den Rechtsweg einzuschlagen. Zudem will die Organisation alle politischen Parteien vor den Kommunal- und Regionalwahlen 2027 dazu auffordern, keine ihrer Meinung nach illegalen Werbeträger für Wahlwerbung zu nutzen. Papstbesuch: Verkehrsbehinderungen auf der GC-1 Im Zusammenhang mit dem Besuch von Papst Leo XIV. auf Gran Canaria wird es am 11. Juni auf der Autobahn GC-1 zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Geplant sind insgesamt viereinhalb Stunden mit zeitweisen Straßensperrungen sowie neun Stunden Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Gefahrguttransporte auf verschiedenen Streckenabschnitten. Die Maßnahmen sollen die sichere Durchfahrt des päpstlichen Konvois gewährleisten. Kanaren müssen EU-Fördergelder zurückzahlen Wegen mangelnder Nachfrage nach Innovationsprojekten hat die Kanarische Regierung in den Jahren 2025 und 2026 rund 22,4 Millionen Euro an EU-Fördermitteln zurückgeben müssen. Das entspricht etwa 30 Prozent der insgesamt 73,5 Millionen Euro aus dem europäischen Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“, die für Wissenschaft, Forschung und Innovation vorgesehen waren. Die nicht ausgeschöpften Mittel gelten als Rückschlag für die Förderung von Innovation und Wissenschaft auf den Inseln. San Bartolomé de Tirajana startet Hotel-Kompostierungsprojekt San Bartolomé de Tirajana ist die erste Gemeinde auf Gran Canaria, die organische Abfälle und Grünschnitt aus Hotels systematisch kompostiert. Das Projekt „Compost T+ Canarias Circular“ verwandelt Bioabfälle aus Hotelbetrieben in hochwertigen Kompost für die Landwirtschaft und öffentliche Grünanlagen. Seit dem Start im September 2025 wurden bereits rund 100 Tonnen organische Abfälle verarbeitet und etwa 20 Tonnen Kompost produziert. Mehrere große Hotelketten beteiligen sich an der Initiative, die als Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft auf den Kanaren gilt. Neues Parkhaus im historischen Ortskern von Mogán eröffnet Die Gemeinde Mogán hat ein neues Parkhaus mit 125 Stellplätzen im historischen Ortszentrum eröffnet. Die Investitionskosten beliefen sich auf rund fünf Millionen Euro, größtenteils finanziert durch Zuschüsse der Kanarischen Regierung. Das fünfstöckige Gebäude verfügt über Stellplätze für Autos, Motorräder, Elektrofahrzeuge und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In den oberen Etagen entstehen künftig kommunale Verwaltungsräume. Die Gemeinde erhofft sich durch das neue Parkhaus eine Entlastung des Verkehrs und eine bessere Erreichbarkeit des Ortskerns. Abonnements können bereits über die Webseite von Gestiona Mogán abgeschlossen werden.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 03.06.2026 um 15:18 |
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3.6.2026 - Kanaren melden auch für Mai 2026 einen Rückgang bei den Arbeitslosen Auf den Kanaren geht es bei der Zahl der Arbeitslosen, wie üblich im Mai, wieder runter. Hier alle Daten!...- Es ist jedoch der geringste Rückgang seit Mai 2018! Kanaren – Die Kanarischen Inseln erleben derzeit eine wirtschaftliche Dynamik, die selbst Optimisten überrascht. Die neuesten Daten der Erwerbsbevölkerungserhebung (EPA) zeigen: Der Archipel hat den niedrigsten Stand der Arbeitslosigkeit in einem Monat Mai seit 2007 erreicht. Jedoch ist es der geringste Rückgang für einen Monat Mai seit 2018. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen auf den Kanarischen Inseln sank im Mai um 763 Personen. Dies entspricht einem Rückgang von 0,52 % verglichen zu April 2026. Demnach sind aktuell 144.598 Menschen auf den Kanarischen Inseln als arbeitslos registriert. Verglichen mit Mai 2025 gab es einen Rückgang von 7.573 Arbeitslosen, dies entspricht einem jährlichen Rückgang von 4,98 %. Seit Beginn der vergleichbaren historischen Reihe im Jahr 1996 ist die Arbeitslosigkeit auf den Kanarischen Inseln im Mai die meiste Zeit gesunken (18 Mal), während sie 13 Mal gestiegen ist. Der Rückgang im letzten Monat war der geringste seit 2018. Von Allen derzeit registrierten Arbeitslosen sind 83.077 Frauen ⇓ und 61.521 Männer ⇓. Bei Personen unter 25 Jahren sind es 7.781 Personen (-171 zum Vormonat). Schaut man in die Provinzen, so sank die Zahl der Arbeitslosen in Las Palmas um 397 Personen auf nun 74.448. In der Provinz Santa Cruz de Tenerife gab es einen Rückgang von 397 Personen auf jetzt 70.150 Personen. Im Mai verzeichneten alle Sektoren einen Rückgang der ARbeitslosenzahlen. Mit der Ausnahme der Menschen ohne vorherige Beschäftigung hier gab es den einzigen Anstieg bei der Arbeitslosigkeit. Konkret stieg die Arbeitslosigkeit in der Gruppe um 148 Personen, sodass die Zahl der Arbeitslosen auf 10.764 zunahm. In allen anderen Bereichen sank die Arbeitslosigkei. Im Dienstleistungssektor (Tourismus, Handel und Gastgewerbe) ging es um 655 Personen runter, dort fehlen nun 114.583 Jobs. Der Bausektor meldet einen Rückgang von 177 Personen, dort fehlen aktuell noch 11.632 Stellen. In der Industrie ging es um 57 Personen runter (5.290 Arbeitslose) und in der Landwirtschaft um 22 Personen (2.329). Im Mai 2026 war die Zahl der neuen unbefristeten Arbeitsverträge niedriger (22.808), als die Zahl der befristeten Verträge (29.118). Die Arbeitslosenquote auf den Kanaren lag im April zum Quartalsabschluss ende März bei 11,4 %. Diese Daten werden nur Quartalsweise neu herausgegeben und wir erhalten erst im Laufe des Monats April 2026 wieder neue Daten dazu. Man muss dabei berücksichtigen, dass im Vergleich zu Deutschland, auch Langzeitarbeitslose etc. eingerechnet werden, also alle Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 03.06.2026 um 14:23 |
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3.6.2026 - Ein Meilenstein für die Infrastruktur: Mogán eröffnet neues Parkhaus im historischen Zentrum< Das neue fünfstöckige Parkhaus im historischen Zentrum von Mogán ist offiziell eingeweiht. Erfahren Sie alles über Kosten, Büros und die neue Mobilitätsstrategie...- Alles über Kosten, Büros und die neue Mobilitätsstrategie. Mogán – Das historische Zentrum der Gemeinde Mogán auf Gran Canaria hat eine bedeutende Aufwertung seiner Infrastruktur erfahren. Am Dienstag, den 2. Juni, wurde das lang erwartete neue Parkhaus im Herzen der Altstadt offiziell eingeweiht. Bürgermeisterin Onalia Bueno eröffnete die moderne Anlage im Beisein von Mitgliedern der kommunalen Regierungsleitung, den zuständigen Projektleitern der Stadtverwaltung sowie dem Leiter für Betrieb und Innovation des städtischen Unternehmens Gestiona Mogán. Mit insgesamt 125 neuen Stellplätzen soll das Großprojekt den chronischen Parkplatzmangel in der Region nachhaltig beheben und gleichzeitig als neuer Knotenpunkt für wichtige städtische Dienstleistungen dienen. Die feierliche Eröffnung markiert das Ende einer intensiven Planungs- und Bauphase, die für die strategische Entwicklung der gesamten Gemeinde von großer Bedeutung ist. Das fünfstöckige Gebäude vereint moderne Parkraumbewirtschaftung mit einer effizienten Verwaltungsstruktur und setzt ein deutliches Zeichen für die zukunftsorientierte Modernisierung der lokalen Infrastruktur. Anwohner und Geschäftsleute der Altstadt hatten diesen Schritt seit Jahren herbeigesehnt, da der Mangel an Abstellflächen zunehmend zu einer Belastung für den Alltag und den lokalen Handel geworden war. Moderne Architektur auf historischem Grund: Das Raumkonzept Das neue Gebäude wurde auf einem geschichtsträchtigen Areal errichtet. Direkt an der Avenida de la Constitución – der pulsierenden Hauptverkehrsader der Altstadt – befand sich früher eine Schule. Nachdem das Grundstück viele Jahre lang ungenutzt brachlag, entschied sich der Stadtrat aufgrund des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums und des steigenden Verkehrsaufkommens für eine umfassende Neugestaltung des Geländes. Das anspruchsvolle Bauprojekt erstreckt sich über eine Grundstücksfläche von 1.622,17 Quadratmetern und verfügt über eine beeindruckende Gesamtbaufläche von 6.032,94 Quadratmetern. Das architektonische Konzept nutzt den verfügbaren Raum optimal aus, indem es die Anlage in insgesamt fünf Stockwerke unterteilt. Die drei unterirdischen Etagen sind komplett dem ruhenden Verkehr vorbehalten. Hier stehen ab sofort 125 Stellplätze zur Verfügung. Bei der Konzeption wurde großer Wert auf Barrierefreiheit und Zukunftsfähigkeit gelegt: Neben speziellen Parkflächen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wurden auch dezidierte Bereiche für Motorräder sowie modernste Ladestationen für Elektrofahrzeuge integriert. Die direkte Verwaltung der Parkflächen übernimmt die öffentliche Gesellschaft Gestiona Mogán, was eine flexible und bürgernahe Kontrolle des täglichen Betriebs garantiert. Millioneninvestition und spürbare Entlastung für die Gemeindekasse Die Realisierung dieses dringend benötigten Infrastrukturprojekts war mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Gesamtsumme der Investitionen beläuft sich auf exakt 5.000.683,24 Euro. Ein Großteil dieser Summe, nämlich 4.094.788,23 Euro, wurde durch Subventionen der Generaldirektion für Handel und Verbraucherschutz der Kanarischen Inseln gedeckt. Den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 905.895,01 Euro steuerte der Stadtrat von Mogán aus eigenen Haushaltsmitteln bei. Um ein Höchstmaß an Sicherheit für Nutzer und Fahrzeuge zu gewährleisten, wurden zusätzlich 225.700,94 Euro in ein umfassendes Sicherheits- und Videoüberwachungssystem investiert. Diese Gelder wurden separat vom Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wohnen und Mobilität der Kanarischen Inseln bereitgestellt. Das Gebäude bietet jedoch nicht nur dringend benötigten Parkraum, sondern bringt auch handfeste wirtschaftliche Vorteile für die Verwaltung mit sich. In den beiden oberirdischen Etagen des Komplexes werden moderne städtische Büros eingerichtet. Die entsprechende Einrichtung und Möblierung wurde vom Stadtrat bereits offiziell ausgeschrieben. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten werden verschiedene kommunale Abteilungen in das neue Gebäude umziehen. Dazu gehört unter anderem das ebenfalls von Gestiona Mogán betriebene Steueramt, das sich derzeit noch in einem privaten Mietgebäude befindet. Durch den Umzug in die eigenen Räumlichkeiten entfallen künftig die hohen Mietzahlungen, was zu einer dauerhaften und spürbaren Entlastung der Gemeindekasse führt. Bürokratische Hürden und ein langer Weg bis zur Fertigstellung In ihrer Eröffnungsrede blickte Bürgermeisterin Onalia Bueno auf die bewegte Entstehungsgeschichte des Großprojekts zurück. Die ersten Schritte wurden bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeleitet, woraufhin die Arbeiten im Jahr 2020 offiziell ausgeschrieben wurden. Der Weg bis zur gestrigen Einweihung war jedoch von zahlreichen administrativen und logistischen Herausforderungen geprägt. Aufgrund des unzureichenden Baufortschritts des ersten beauftragten Bauunternehmens und der Notwendigkeit für kleinere Projektanpassungen sah sich der Stadtrat gezwungen, den ursprünglichen Vertrag zu kündigen. Im Jahr 2022 erfolgte schließlich eine erneute Ausschreibung des Projekts. Obwohl die baulichen Maßnahmen bereits im Jahr 2024 erfolgreich abgeschlossen werden konnten, verzögerte sich die tatsächliche Inbetriebnahme um weitere zwei Jahre. Grund hierfür war das langwierige Warten auf die finalen Stromanschlüsse, deren Genehmigung und Umsetzung von externen Institutionen wie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständigkeit der Kanarischen Inseln sowie dem Energieversorger Unelco Endesa abhingen. „Es war ein langer Prozess, denn die Kommunen wollen vorankommen, aber manchmal stoßen wir auf administrative Hürden, die die Fristen verzögern“, erklärte Bueno sichtlich erleichtert über den erfolgreichen Abschluss. Teil einer umfassenden Mobilitätsstrategie für Mogán Das neue Parkhaus ist laut Aussage der Stadtverwaltung kein isoliertes Projekt, sondern bildet den elementaren Grundstein für eine weitreichende Mobilitätsstrategie im historischen Zentrum. Das anhaltende Wachstum der Einwohnerzahlen und das steigende touristische Interesse wurden in der Vergangenheit nicht von ausreichenden Verkehrsleitplänen begleitet. Das neue Parkhaus soll nun den ersten Schritt zur gezielten Verkehrsorganisation und zur signifikanten Verbesserung der Erreichbarkeit darstellen. Es schafft die notwendige Entlastung, um den historischen Ortskern in Zukunft verkehrstechnisch besser zu beruhigen. In naher Zukunft stehen bereits die nächsten wichtigen Infrastrukturmaßnahmen an, die von der Regierung der Kanarischen Inseln beaufsichtigt werden. Dazu gehören der geplante Bau einer neuen Ringstraße, die strategische Verlängerung der Drago-Straße bis zur Hauptstraße GC-200 sowie die Errichtung eines neuen Kreisverkehrs, der den Verkehrsfluss in das Zentrum hinein optimieren wird. Die Bauarbeiten für diese Anschluss-Projekte werden unmittelbar nach den traditionellen Feierlichkeiten zu Ehren des Schutzpatrons San Antonio „El Chico“ im Laufe des Monats Juni beginnen. Vorteile für Anwohner, Besucher und den lokalen Handel Zum Abschluss der Feierlichkeiten sprach Bürgermeisterin Bueno dem gesamten technischen Team, den Verwaltungsmitarbeitern und den zukünftigen Betreibern ihren Dank und ihre Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz aus. Die regelmäßige und intensive Nutzung der neuen Parkflächen sei nun der entscheidende Faktor, um den historischen Kern von Mogán nachhaltig zu revitalisieren. Das Parkhaus erleichtert nicht nur den Alltag der Anwohner, sondern macht die Altstadt auch für Besucher aus anderen Teilen der Gemeinde und der gesamten Insel deutlich attraktiver, was wiederum dem lokalen Handel und der Gastronomie zugutekommt. Für Bürger und Besucher gibt es zudem gute Nachrichten hinsichtlich des Komforts: Bereits seit vergangener Woche können Parkplätze bequem vorab digital reserviert werden. Die Buchung erfolgt unkompliziert über die offizielle Website von Gestiona Mogán. Die Tarife der neuen Anlage sind transparent gestaltet und entsprechen eins zu eins dem bürgernahen Preismodell des bereits etablierten Parkhauses in Arguineguín, sodass Nutzer von fairen und bekannten Konditionen profitieren. Das digitale Buchungssystem stellt sicher, dass Besucher stressfrei anreisen können, ohne wertvolle Zeit mit der Suche nach freien Plätzen zu verlieren. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 03.06.2026 um 14:18 |
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2.6.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio San Bartolomé de Tirajana genehmigt 18 Luxusvillen im Salobre Golf Der Gemeinderat von San Bartolomé de Tirajana hat die Baugenehmigung für 18 exklusive Luxusvillen im Wohngebiet Salobre Golf erteilt. Das Projekt umfasst großzügige Grünanlagen und private Pools. Die Villen entstehen in einer der gefragtesten Wohnanlagen im Süden Gran Canarias. Sanierung der Wohnsiedlung Santa Águeda zu 80 Prozent abgeschlossen Die umfassende Modernisierung der Wohnsiedlung Santa Águeda in El Pajar befindet sich auf der Zielgeraden. Rund 80 Prozent der Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Erneuert wurden unter anderem Aufzüge, Wasserleitungen, Fassaden und tragende Gebäudeteile. Aktuell läuft die komplette Erneuerung der Stromversorgung. Von der Maßnahme profitieren mehr als 250 Anwohner. Das Investitionsvolumen beträgt rund 1,2 Millionen Euro. Papstbesuch: Verkehrsbehinderungen auf Gran Canaria und Teneriffa Wegen des bevorstehenden Besuchs von Papst Leo XIV. wird es auf Gran Canaria und Teneriffa zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Auf der GC-1 und der TF-5 sind jeweils rund viereinhalb Stunden lang Straßensperrungen vorgesehen. Zusätzlich gelten zeitweise Fahrverbote für schwere Lastwagen und Gefahrguttransporte. Aus Sicherheitsgründen wird außerdem der Schulunterricht am 11. Juni auf Gran Canaria und am 12. Juni auf Teneriffa ausgesetzt. Wohnungsmarkt auf den Kanaren bleibt angespannt Drei Jahre nach Inkrafttreten des spanischen Wohnungsbaugesetzes sind die Mietpreise auf den Kanaren deutlich gestiegen. Nach aktuellen Daten liegen die Mieten inzwischen rund 32 Prozent höher als 2023. Gleichzeitig ist das Angebot an Mietwohnungen um 21 Prozent zurückgegangen. Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung werden inzwischen durchschnittlich 1.413 Euro pro Monat fällig. Gran-Canaria-Segler plant Atlantiküberquerung im Mini-Boot Der 23-jährige Gran Canario Alejandro Cantero bereitet sich auf die Mini-Transat-Regatta vor, bei der er allein den Atlantik überqueren wird. Mit seinem nur 6,5 Meter langen Segelboot will er 2027 die Strecke von Frankreich nach Brasilien bewältigen. Die Regatta macht dabei auch auf Gran Canaria Halt. Die Überfahrt dauert voraussichtlich zwischen 23 und 30 Tagen. Cantero stammt aus einer Familie von Seglern und verfolgt mit dem Projekt einen langjährigen Traum.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 02.06.2026 um 14:15 |
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1.6.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio GC-1 stößt an ihre Grenzen Mit täglich mehr als 160.000 Fahrzeugen erreicht die Autobahn GC-1 ihre Kapazitätsgrenze. Cabildo-Vizepräsident Augusto Hidalgo betont, dass zusätzliche Fahrspuren allein das Verkehrsproblem nicht lösen werden. Stattdessen seien langfristige Mobilitätskonzepte notwendig. Allein für Wartung und Reparaturen des Straßennetzes werden jährlich über 100 Millionen Euro benötigt. 200 Verdachtsmeldungen zu russischer „Schattenflotte“ Der Hafen von Las Palmas hat in diesem Jahr rund 200 Warnmeldungen zu Schiffen erhalten, die möglicherweise zur sogenannten russischen Schattenflotte gehören. Die Hafenbehörde überprüfte in jedem Fall die Unterlagen der Schiffe. Lediglich einem Schiff wurde aufgrund von Verstößen die Einfahrt verweigert. Jüngste Landwirtin Gran Canarias setzt auf Käsetradition Die 19-jährige Amelia Alonso García, die jüngste Viehzüchterin Gran Canarias, möchte die traditionelle Herstellung von handwerklichem Käse wiederbeleben. Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen sieht sie ihre Zukunft in der Landwirtschaft und plant den Aufbau einer eigenen Käserei. Vorwarnstufe wegen Waldbrandgefahr aktiviert Die kanarische Regierung hat für Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, La Palma und El Hierro die Waldbrand-Vorwarnstufe ausgerufen. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 30. September. Ziel ist es, Überwachung und Einsatzbereitschaft während der Sommermonate zu verstärken. Mehr als die Hälfte der Geschäftslokale leer Im Einkaufszentrum Sunset Beach Meloneras Playa stehen derzeit 58 von 96 Geschäftslokalen leer. Die Auslastung ist in den vergangenen vier Jahren um mehr als fünf Prozent gesunken. Gleichzeitig wandelt sich das Zentrum zunehmend: Neben Gastronomie und Freizeitangeboten entstehen immer mehr Büros und Coworking-Flächen.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 01.06.2026 um 22:05 |
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1.6.2026 - Bis Ende Mai sind 25 Menschen in den Gewässern der Kanaren ertrunken In den Gewässern der Kanaren starben bis Ende Mai 2026 25 Menschen und damit 4% mehr als 2025! Hier die gesamte Statistik einsehen...- Teneriffa liegt sehr weit vorne! Kanarische Inseln – Die fünfte Monat des Jahres 2026 bietet leider eine höhere Zahl an ertrunkenen Personen in den Gewässern der Kanarischen Inseln. Wie die Plattform „Canarias, 1500km de Costa“ mitteilt, sind im vergangenen Mai auf den Kanarischen Inseln fünf Menschen in den Gewässern ertrunken. Zudem gab es 14 weitere Badeunfälle auf den Inseln, davon waren eine Person in kritischem Zustand, 2 Verletzte schwer betroffen, 3 Betroffene mittelschwer, 2 leicht und 5 Rettungsaktionen gab es ohne Verletzungen. Mit diesen neuen Daten ist die Gesamtzahl der auf den Kanaren ertrunkenen Menschen im Jahr 2026 auf 25 gestiegen. Dies entspricht einem minimalen Anstieg der Zahl bei den Todesfällen durch Ertrinken, verglichen mit dem gleichen Zeitraum 2025 (24). Die Gesamtzahl aller Wasserunfälle liegt demnach bei 81 (37 % mehr als 2025). Etwa 90 % aller Unfälle sind auf Unachtsamkeit zurückzuführen, beispielsweise durch ignorieren der roten Flagge. Von den Menschen, die in diesem Zeitraum umkamen, waren 19 männlich und 6 weiblich. Der Bericht befasst sich auch mit Kinderunfällen. Zwischen Januar und Mai waren elf Minderjährige in Gewässern der Kanarischen Inseln betroffen: Ein Kind kam ums Leben, vier erlitten schwere Verletzungen, zwei mittelschwere Verletzungen, zwei leichte Verletzungen und zwei weitere wurden unverletzt gerettet. Nach Inseln liegt Teneriffa bei den Todesfällen derzeit vorn, dort gab es im Jahr 2026 bisher 10 Todesfälle. Dann folgen Fuerteventura (5), Gran Canaria (4), El Hierro (3) und La Gomera (2). Danach registrierten Lanzarote 1 Opfer. La Palma und La Graciosa regstierten bisher KEINE Opfer. 13 der identifizierten Verstorbenen war Ausländer mit folgenden Nationalitäten: Deutschland (3), die Vereinigten Staaten (1), Venezuela (1), Belgien (1), Norwegen (1), Italien (1) und die Niederlande (1). Bei vier weiteren ausländischen Staatsangehörigen wurde die Nationalität nicht angegeben. Drei der Opfer waren Spanier, während in neun Fällen keine Angaben zum Herkunftsland vorlagen. 52 % aller tödlichen Unfälle ereigneten sich in den Nachmittags- und Abendstuden, 16 % in den Morgenstunden, 8 % in der Nacht, bei den fehlenden 24 % gab es keine Zeitangabe. 55 % aller Unfälle ereigneten sich direkt an den Stränden, 27 % in Hafengebieten, 9 % an den natürlichen Meerwasser-Seen und 9 % in Pools. Der größte Anteil an Unfällen eregnete sich bei schlechten Wasserbedingungen und als rote Flaggen gehisst waren und massive Wellen auf die Küsten prallten! – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 01.06.2026 um 21:54 |
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1.6.2026 - Jetzt steht es fest, die Schulen fallen wegen Papstbesuch aus! Nach langen Beratungen steht nun fest, die Schulen auf Gran Canaria und Teneriffa fallen wegen des Papstbesuchs aus! HIer die Infos....- Betroffen sind nur die beiden Inseln Gran Canaria & Teneriffa! Kanarische Inseln – Heute hat das Kabinett der Kanaren beschlossen, den Schulunterricht auf den Inseln Gran Canaria und Teneriffa aufgrund des Papstbesuches auszusetzen. Damit fällt auf Gran Canaria am 11. Juni und auf Teneriffa am 12. Juni der Unterricht aus! Die Maßnahme wurde nach wiederholten Anfragen der Regierungsdelegation auf den Kanarischen Inseln und der Organisation des Papstbesuchs beschlossen, um die Bewegungsfreiheit der Delegation zu gewährleisten, was zu zahlreichen Einschränkungen auf den Hauptstraßen beider Inseln führen wird. Laut Beschluss „ist es notwendig, besondere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der durch diesen Besuch verursachten Bewegungen auf den Inseln Teneriffa und Gran Canaria zu gewährleisten.“ – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 01.06.2026 um 21:49 |
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1.6.2026 - Bis Ende September gilt nun Vorwarnung wegen Waldbrandgefahr auf den Kanaren! Für La Palma, La Gomera, El Hierro, Teneriffa und Gran Canaria gilt nun bis Ende September die Vorwarnung wegen Waldbrandgefahr. Diese kann auch erhöht werden!...- Seit Mitternacht ist diese Warnung aktiv Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln gab über die Generaldirektion für Katastrophenschutz eine Vorwarnung vor Waldbrandgefahr auf La Palma, La Gomera, El Hierro, Teneriffa und Gran Canaria heraus. Diese Vorwarnstufe gilt seit dem 1. Juni 2026 um 0:00 Uhr. Diese Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Informationen der staatlichen Wetterbehörde und anderer verfügbarer Quellen sowie in Anwendung des Sonderplans für Katastrophenschutz und Notfallmaßnahmen bei Waldbränden der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln (INFOCA) getroffen. Die Vorwarnung gilt nun bis mindestens zum 30. September 2026. INFOCA wurde aufgrund des hohen Waldbrandrisikos in diesem Zeitraum (Artikel 3.1 des Dekrets 180/2025 und Abschnitt 2.10.1) ausgerufen. Alle Entsprechenden Notfalleinheiten sind nun in ständiger Alarmbereitschaft. Diese Warnung kann sich je nach Wettervorhersage und Risikoanalyse der zuständigen Katastrophenschutz- und Brandschutzbehörden ändern. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 01.06.2026 um 21:41 |
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31.5.2026 - Gezeitentabelle Gran Canaria Nord & Süd für Juni 2026 Die aktuelle Gezeitentabelle für den Monat Juni 2026 auf Gran Canaria in Maspalomas und Las Palmas finden Sie hier!...- Gran Canaria – Wie üblich seit dem letzten Quartal 2025, kommen hier die Hochwasser- und Niedrigwasser-Uhrzeiten für Maspalomas und Las Palmas de Gran Canaria für den gesamten Monat Juni 2026! Die Gezeitentabelle soll ihnen eine bessere Planungsmöglichkeit an die Hand geben, wenn sie einen Besuch am Strand planen. Beachten Sie IMMER auch die roten Flaggen an den Stränden der Insel, so vermeiden Sie die schwersten Wasserunfälle, wie die Jahresbilanz 2025 belegt. Wir markieren, die Hochwasser in BLAU und die Niedrigwasser in ROT, damit ist es klarer, denn diese tauschen immer mal wieder die chronologische Reihenfolge! Die Höhen werden in Metern angegeben und die Referenzhöhe ist der mittlere Meeresspiegel (NN oder MSL). Hoch– und Niedrigwasser in Maspalomas - weiterlesen und zur Tabelle..-
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| Autor: infos-grancanaria - 31.05.2026 um 15:14 |
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31.5.2026 - Spielplan UD Las Palmas – Saison 2025/2026 in Liga 2 42. Spieltag: UD Las Palmas qualifiziert sich für die Play-Offs, erster Gegner ist Malaga!...- Dieser Spielplan UD Las Palmas ist ein Richtwert für die Saison 2025/2026 für das Team von Gran Canaria in der spanischen zweiten Liga (La Liga 2). Die Spieltage variieren ja nach Saisonverlauf. Wir passen dies regelmäßig an. UD Las Palmas hat in der vergangenen Saison den Klassenerhalt leider nicht geschafft. Man will aber umgehend wieder in die erste Liga! – VIEL ERFOLG DABEI! PLAY-OFF zum Aufstig in Liga 1 mit Beteiligung von UD Las Palmas: - weiterlesen und zum Spielplan...-
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| Autor: infos-grancanaria - 31.05.2026 um 15:08 |
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31.5.2026 - Papstbesuch auf Gran Canaria bringt diverse Straßensperren mit sich Am 11. Juni und auch am 12. Juni wird auf Gran Canaria durch den Papstbesuch ein gewisses Verkehrschaos herrschen. Hier alle Details zu den Sperrungen!...- Sperrungen gibt es am 11. und 12. Juni 2026! Gran Canaria – Bald ist es soweit und der Papst besucht Spanien und auch die Kanaren. Der Besuch des Pontifex hat aber auch diverse Straßensperrungen auf Gran Canaria zur Folge. Somit muss am 11. Juni 2026 mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der Insel gerechnet werden. Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat einen speziellen Sicherheitsplan erstellt, der die Autobahnen GC-1 und GC-3 sowie den San-José-Tunnel betrifft und mit den geplanten Fahrten des Papstes während seines Aufenthalts auf der Insel zusammenfällt. Verkehrsbehinderungen am 11. Juni Die erste „Behinderung“ des Verkehrs findet bereits am Morgen des 11. Juni statt. Zwischen 10:30 Uhr und 11:45 Uhr wird die GC-1 in Fahrtrichtung Süden zwischen dem Flughafen von Gran Canaria und Arguineguin dynamisch gesperrt. Das betrifft auch die Zufahrten und Abfahrten der Autobahn. Betroffen ist der gesamte Abschnitt zwischen den Kilometern 15 und 56! Somit soll eine sichere Fahrt des Papstes zwischen dem Flughafen und dem Süden gewährleistet werden. Zusätzlich zu dieser Sperrung der GC-1 sind auch diverse Verbindungen zwischen der GC-1 und der GC-500 zwischen 9:30 Uhr und 14:00 Uhr betroffen. Im Zeitfenster von 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr geht es für den Papst dann nach Las Palmas de Gran Canaria. Seine Fahrt über die GC-1 wird natürlich wieder mit dynamischen Straßensperren verbunden sein. Davon betroffen ist auch der Tunnel San-José. Am Nachmittag verlagert sich der Einsatz in den Bereich um das Stadion von Gran Canaria, wo Papst Leo XIV. einen großen Gottesdienst zelebrieren wird. Zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr wird die GC-3 in Richtung Norden zwischen Kilometer 6 und 9 vorübergehend gesperrt. Im Anschluss an den Gottesdienst kommt es auf derselben Straße zwischen 19:30 Uhr und 21:00 Uhr zu weiteren Verkehrsbehinderungen in Richtung Süden. Darüber hinaus bleibt die Verzögerungsspur bei Kilometer 9 der GC-3 von 13.00 bis 21.00 Uhr gesperrt, um die Organisation und Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Weitere Beeinträchtigungen am 12. Juni Am nächsten Morgen wird es dann zur Abreise des Papstes kommen, er fliegt nach Teneriffa weiter. Natürlich ist auch diese Weiterreise mit diversen Sperren verbunden. Zwischen 7:30 und 8:30 Uhr wird die GC-1 in südlicher Richtung zwischen Kilometer 0 und 15 vorübergehend gesperrt, da dies mit dem Transfer zum Flughafen zusammenfällt. Im selben Zeitraum ist auch der San-José-Tunnel in südlicher Richtung gesperrt; der Verkehr wird in nördlicher Richtung umgeleitet. Die DGT empfiehlt Autofahrern, die Strecken zu meiden, oder, wenn es nicht anders geht, eine gute Vorplanung zu machen, damit man ggf. alternative Routen nutzen kann. Zudem soll man alle Beschilderungen beachten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 31.05.2026 um 14:59 |
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31.5.2026 - Steuer-Hammer auf den Kanaren: Kosten für Augenlasern absetzbar Sensationelle Steuerregelung für Gran Canaria, Teneriffa & Co.: Wer sich die Augen lasern lässt, spart jetzt hunderte Euro Steuern. Alle Details & Regeln für 2026!...- Grund: Kuzsichtigkeit gilt als Krankheit des Auges. Steuer-Hammer auf den Kanaren: Warum das Augenlasern ab 2026 offiziell Geld vom Staat bringt Es ist eine Nachricht, die für tausende Menschen auf Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura und den anderen kanarischen Inseln den Geldbeutel spürbar entlasten wird: Wer unter einer Sehschwäche leidet und sich einer Operation zur Sehkorrektur unterzieht, kann diese Kosten ab sofort in erheblichem Maße von der Steuer absetzen. Was lange Zeit als steuerliche Grauzone galt oder von Finanzämtern oft als bloßer „Schönheitseingriff“ abgetan wurde, ist nun durch eine verbindliche Entscheidung der kanarischen Regierung glasklar geregelt. Das stellvertretende Finanzministerium hat zusammen mit dem Ministerium für die Beziehungen zur Europäischen Union ein Machtwort gesprochen. Die Refraktionschirurgie mittels modernster Lasertechnologie ist kein Luxus, sondern eine medizinisch notwendige Behandlung. Diese neue Steuer-Regelung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit unter den Steuerzahlern auf den Inseln, sondern könnte auch als wegweisendes Signal für andere Regionen dienen. Unterzeichnet wurde die historische Resolution von Vizeminister Gabriel Megías Martínez. Damit ist amtlich: Die Kosten und Honorare für eine refraktive Laser-Chirurgie fallen vollumfänglich unter die regionalen Steuererleichterungen der Einkommensteuerregelung (IRPF-Abzüge). Im Folgenden erfahren Sie absolut detailreich, wer davon profitiert, wie viel Geld Sie zurückbekommen und welche strengen Kriterien Sie erfüllen müssen. Der konkrete Anlass: Ein Steuerzahler schafft Rechtssicherheit für alle Inselbewohner Wie so oft im Steuerrecht gab auch in diesem Fall der Mut eines einzelnen Bürgers den Ausschlag für die neue Regelung. Ein Steuerzahler mit offiziellem Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln plante eine operative Korrektur seiner ausgeprägten Kurzsichtigkeit. Da solche Eingriffe in privaten Augenkliniken schnell mehrere tausend Euro kosten können, stellte er eine formelle und verbindliche Anfrage an die Generaldirektion der kanarischen Steuerbehörde. Er wollte wissen, ob diese hohe finanzielle Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die Antwort der Behörden ist ein juristisches Meisterwerk, das auf dem Haushaltsgesetz der Autonomen Gemeinschaft für das Finanzjahr 2026 basiert. Konkret wurde dabei der Artikel 16 der konsolidierten Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln über übertragene Steuern unter die Lupe genommen. Dieser Artikel war erst kurz zuvor reformiert worden, um den Bürgern mehr Entlastungen bei den Lebenshaltungskosten und Gesundheitsausgaben zu bieten. Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Die kanarischen Vorschriften erlauben es den Bürgern ausdrücklich, einen Steuerabzug in Höhe von 12 Prozent aller Arztrechnungen geltend zu machen, sofern diese der Prävention, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten dienen. Ästhetische Eingriffe – wie beispielsweise eine rein kosmetische Nasenkorrektur oder Fettabsaugung ohne medizinische Indikation – bleiben zwar weiterhin strengstens vom Abzug ausgeschlossen, doch das Augenlasern hat diese Hürde nun offiziell genommen. Die juristische Debatte: Ist Kurzsichtigkeit eine Krankheit? Im Zentrum der intensiven rechtlichen Diskussion stand eine fundamentale Frage, die Augenärzte und Finanzbeamte seit Jahren spaltet: Ist eine Fehlsichtigkeit wie die Kurzsichtigkeit (Myopie) überhaupt eine echte Krankheit im juristischen Sinne? Oder ist eine teure Laseroperation vielmehr ein reiner „Luxusersatz“ für Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen*, deren Kosten der Steuerzahler in der Regel ebenfalls zu großen Teilen selbst tragen muss? Um diese Kontroverse ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen, hat sich die Steuerbehörde der Kanarischen Inseln einer unumstößlichen Institution bedient: den offiziellen medizinischen Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die kanarische Regierung stützte sich bei ihrer Argumentation direkt auf die Internationale Klassifikation der Krankheiten, besser bekannt als ICD-10, in ihrer aktuellsten, vom Gesundheitsministerium validierten Fassung vom Januar 2026. In diesem globalen Regelwerk ist unmissverständlich festgelegt, dass Kurzsichtigkeit eben kein bloßes „körperliches Schönheitsmerkmal“ oder ein kosmetisches Defizit ist. Sie ist unter der exakten Position H-52.1 in Kapitel 7 (Krankheiten des Auges und seiner Anhangsgebilde) international kodiert. Damit ist sie technisch und rechtlich den Refraktions- und Akkommodationsstörungen zugeordnet. Da es sich somit um eine offiziell anerkannte und medizinisch diagnostizierte Funktionsstörung des menschlichen Auges handelt, ist jede wissenschaftlich fundierte Behandlung dieser Störung automatisch eine medizinisch notwendige Maßnahme. Die refraktive Laserchirurgie gilt fortan als legitime Heilmethode. Was ist refraktive Chirurgie? Die absetzbaren Operationsarten im Detail Um zu verstehen, welche enormen Summen bei einer Steuererklärung im Spiel sein können, muss man sich die Art der Operationen genauer ansehen, die nun unter die neue Regelung des Artikels 16 ter fallen. Die refraktive Chirurgie umfasst eine ganze Reihe von hochmodernen, computergesteuerten Laserverfahren, die allesamt das Ziel haben, die Brechkraft des Auges so zu verändern, dass ein Leben ohne Brille möglich wird. Die kanarische Steuerbehörde erkennt alle Verfahren an, sofern sie von einem approbierten Augenarzt in einer zertifizierten Klinik durchgeführt werden. Hier sind die wichtigsten Operationsarten, die Sie steuerlich geltend machen können: 1. LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis) Die LASIK-Methode ist das weltweit am häufigsten angewandte Verfahren zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung. Bei dieser Operation schneidet der Chirurg mit einem mechanischen Mikrokeratom oder einem hochpräzisen Laser eine hauchdünne Lamelle (den sogenannten Flap) in die Hornhaut des Auges. Dieser Flap wird dann wie ein Buchdeckel umgeklappt. Anschließend trägt ein Excimer-Laser innerhalb weniger Sekunden winzige Mengen an Hornhautgewebe im Inneren ab, um die Krümmung der Hornhaut optimal anzupassen. Danach wird der Flap zurückgeklappt, wo er von selbst wieder anwächst. Da dieses Verfahren extrem schmerzarm ist und eine rasante Heilung verspricht, nutzen es die meisten Patienten – die Kosten liegen hierbei meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Auge, was den maximalen Steuerabzug schnell ausschöpft. 2. Femto-LASIK Die Femto-LASIK ist die technologische Weiterentwicklung der klassischen LASIK und gilt als noch sicherer. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass für das Schneiden des Hornhaut-Flaps kein mechanisches Messer mehr verwendet wird. Stattdessen kommt ein sogenannter Femtosekundenlaser zum Einsatz. Dieser arbeitet im Infrarotbereich und setzt ultrakurze Lichtimpulse im Gewebe, wodurch der Schnitt mikrometergenau und extrem gewebeschonend erfolgt. Gerade weil die Femto-LASIK aufgrund der doppelten Lasertechnologie preislich noch höher angesiedelt ist, profitieren Steuerzahler auf den Kanaren hier besonders stark von der 12-Prozent-Regel. 3. Trans-PRK / SmartSurface Für Patienten, die eine sehr dünne Hornhaut haben oder bei denen sportliche Aktivitäten ein Risiko für das Verrutschen eines Flaps bergen, kommt die Trans-PRK (Transepitheliale Photorefraktive Keratektomie) infrage. Dies ist ein komplett berührungsloses Verfahren. Es wird kein Flap geschnitten und das Auge wird während der gesamten Operation nicht berührt. Der Laser trägt zunächst die oberste, regenerative Zellschicht der Hornhaut (das Epithel) ab und korrigiert im selben Schritt die Fehlsichtigkeit. Die Heilungsphase dauert hier zwar einige Tage länger, da sich das Epithel erst regenerieren muss, doch die medizinische Notwendigkeit steht außer Frage und qualifiziert sich vollumfänglich für den regionalen Steuerabzug. 4. SMILE (Small Incision Lenticule Extraction) Das SMILE-Verfahren ist die modernste und minimal-invasivste Generation der Augenlaser-Chirurgie. Hierbei wird überhaupt kein großer Flap mehr benötigt. Ein Femtosekundenlaser schneidet ein winziges, linsenförmiges Gewebestück (das Lentikel) im Inneren der intakten Hornhaut. Durch einen winzigen, nur rund zwei Millimeter kleinen Tunnelabschnitt entnimmt der Augenarzt dieses Lentikel. Die Stabilität der Hornhaut bleibt fast vollständig erhalten, und das Risiko für trockene Augen nach der Operation wird massiv minimiert. Da es sich hierbei um die absolute Spitzentechnologie der Refraktionschirurgie handelt, sind die Kosten entsprechend hoch – umso wichtiger ist die steuerliche Entlastung durch die kanarische Regierung. Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug erfüllt sein? Damit der Traum von der Steuererstattung nach der Augen-OP nicht platzt, hat das stellvertretende Finanzministerium unter Gabriel Megías Martínez einen klaren Katalog an bürokratischen und rechtlichen Pflichten aufgestellt. Wer die Steuererleichterung in Anspruch nehmen möchte, muss sicherstellen, dass alle Formalitäten lückenlos eingehalten werden. Die Finanzämter auf den Kanaren prüfen diese Anträge erfahrungsgemäß sehr genau. Die absolute Grundvoraussetzung ist, dass der Eingriff von einem Arzt durchgeführt wird, der eine offizielle Zulassung besitzt und gemäß dem spanischen Gesetz zur Regelung der Gesundheitsberufe (Ley de Ordenación de las Profesiones Sanitarias) registriert ist. Pfuscher oder nicht zertifizierte Schönheitskliniken im Ausland sind vom Abzug ausgeschlossen. Zudem weist die Regierung der Kanarischen Inseln eindringlich darauf hin, dass der Anspruch auf den 12-Prozent-Abzug zwingend an die korrekte Rechnungsstellung gekoppelt ist. Der Patient muss eine offizielle, detaillierte Rechnung aufbewahren, die den strengen Vorgaben des Königlichen Dekrets 1619/2012 entspricht. Auf dieser Rechnung müssen nicht nur Name, Anschrift und der genaue medizinische Eingriff vermittelt werden, sondern vor allem auch die Steueridentifikationsnummer (NIF) des behandelnden Arztes oder der Augenklinik. Diese NIF muss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung in den entsprechenden Feldern der regionalen Abzüge eingetragen werden. Ohne diese Nummer wird das System den Abzug automatisch verweigern. Obergrenzen und Einkommenslimits: Wer bekommt wie viel Geld zurück? Wie bei fast allen steuerlichen Vergünstigungen gibt es auch bei der neuen Regelung für die Refraktionschirurgie finanzielle Deckelungen und soziale Staffelungen, um eine gerechte Verteilung der Steuergelder zu gewährleisten. Der maximale Steuervorteil ist wie folgt begrenzt: - Einzelpersonen: Der maximale Abzug beträgt 500 Euro pro Jahr für einen einzelnen Steuerzahler. - Ehepaare / Gemeinsame Veranlagung: Bei einer gemeinsamen Steuererklärung steigt die maximale Obergrenze auf 700 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer als Single eine Femto-LASIK-Operation für insgesamt 3.000 Euro durchführen lässt, erreicht bei einem Steuersatz von 12 Prozent rechnerisch einen Abzugsbetrag von 360 Euro. Dieser Betrag liegt unter der 500-Euro-Grenze und wird somit voll von der Steuerschuld abgezogen. Kostet eine hochmoderne SMILE-Operation für beide Augen hingegen 4.500 Euro, läge der theoretische Abzug bei 540 Euro – in diesem Fall würde die Erstattung für eine Einzelperson bei der Obergrenze von 500 Euro gekappt. Darüber hinaus hat die kanarische Regierung eine soziale Komponente eingebaut, die Bezieher von Spitzenhintergründen betrifft. Der volle Steuervorteil steht nur Bürgern mit einem mittleren oder geringeren Einkommen zu. Für Steuerzahler, deren jährliches Einkommen auf den Kanarischen Inseln die Grenze von 46.455 Euro übersteigt, werden die maximalen Abzugsbeträge schrittweise und progressiv reduziert. Wer weit über dieser Einkommensgrenze liegt, profitiert am Ende also nur noch anteilig oder gar nicht mehr von dem regionalen Abzug. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Hilfe genau dort ankommt, wo die Kosten für eine medizinisch notwendige Augen-OP eine echte wirtschaftliche Belastung darstellen. Fazit: Ein Meilenstein für die Lebensqualität und den Geldbeutel auf den Kanaren Die verbindliche Entscheidung der kanarischen Steuerbehörde ist ein echter Segen für alle Menschen auf den Inseln, die schon lange mit dem Gedanken spielen, ihre Kurzsichtigkeit mittels Lasertechnologie korrigieren zu lassen. Durch die offizielle Einstufung der Myopie als Krankheit nach ICD-10-Code und die damit einhergehende Anerkennung der refraktiven Chirurgie als legitime Behandlungsmethode herrscht nun endlich absolute Klarheit am Markt. Wer die Voraussetzungen des Königlichen Dekrets 1619/2012 erfüllt, die NIF des Arztes parat hat und unter den Einkommensgrenzen bleibt, kann sich bei der nächsten Steuererklärung über eine spürbare Rückzahlung von bis zu 500 bzw. 700 Euro freuen. Es lohnt sich also mehr denn je, in die eigene Gesundheit und ein Leben ohne Sehhilfe zu investieren – die Regierung in Las Palmas und Santa Cruz zahlt ab sofort kräftig mit! – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 31.05.2026 um 14:58 |