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| Spanien -Kreuzfahrtschiffe dürfen in den Häfen von Spanien nicht mehr anlaufen
Meldung vom Freitag den 13.3.2020 Das Verbot wurde vom Ministerrat auf außerordentliche Weise als außergewöhnliche Maßnahme zur Begrenzung der Ausbreitung und Ansteckung durch Covid-19 gebilligt. Das Verbot gilt von 00.01 Uhr am 13. März bis 00.00 Uhr am 26. März, mit Ausnahme von 00.00 Uhr am 15. Tag der Kreuzfahrten, die nur die Erlaubnis zur Ausschiffung von Bürgern haben, die dies wünschen. Sie können nicht wieder einsteigen. Das Verbot kann über den 27. Tag hinaus um weitere Zeiträume von höchstens vierzehn Tagen verlängert werden und wird regelmäßig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Pandemie, insbesondere in Italien, bewertet. Diese Einschränkung ergänzt die am vergangenen Dienstag festgelegte Einschränkung für Direktflugflüge zwischen italienischen und spanischen Flughäfen. Das Verbot gilt nicht für Staatsschiffe, solche, die ausschließlich Fracht befördern, solche, die zu humanitären, medizinischen oder Notfallzwecken segeln, oder die Fahrer der Traktorköpfe der gerollten Waren. Darüber hinaus kann das Gesundheitsministerium ausnahmsweise Verbote für ordnungsgemäß zugelassene Schiffe aufheben. In diesem Fall werden alle erforderlichen Hygienekontrollmaßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass sie ein Risiko für die spanische Bevölkerung darstellen. ![]() Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 13.03.2020 um 11:32 |
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