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Neuverordnung für Wasseruhren
Kanarische Inseln » Freitag 28.02.2020 Am 24. Februar veröffentlichte die Regierung im Mitteilungsblatt eine Neuverordnung. Demnach müssen alle Wasseruhren, welche über 12 Jahre alt sind, ausgetauscht werden. Sollten diese nicht ausgetauscht werden, kann dies zu einem Gebührenbescheid über 5000.--€ führen. Dies war wohl schon eine längst überfällige Regelung aus der EU. PG-AR Quelle: radio-europa.fm |
| Autor: radio-europa.fm - Kommentare (0) - 29.02.2020 um 08:16 |
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