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| Entlassung wegen längerer Krankheit auf den Kanaren und in Spanien rechtswidrig
Der Artikel 52.d, der Entlassungen wegen Anhäufung und längerer Krankschreibungen ermöglichte, ist gestrichen worden. Wie die Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft, Yolanda Díaz , auf der Pressekonferenz mitteilte, wurde die Arbeistsreform geändert, um Arbeitnehmern eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten. Somit ist eine Kündigung der Arbeitgeber bei längerer berechtigter Krankschreibung eines Mitarbeiters rechtswidrig.
Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 19.02.2020 um 18:55 |
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