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Spanien erkennt den kanarischen "Bananenwein" nicht an
Die spanische Regierung lehnt es ab, Bananenwein von den Kanaren einzuführen, weil dieser nicht aus Trauben gewonnen wurde.
Was das kanarische Gesetz festlegt, ist sehr ähnlich zu dem, was die europäische Verordnung von 2013 vorsieht. Daher heißt es, dass "Betreiber den Begriff Wein verwenden dürfen für die Vermarktung von Erzeugnissen, die aus der Fermentation von anderen Früchten als der Traube gewonnen werden, unter der Voraussetzung, dass der Name der in Form einer zusammengesetzten Bezeichnung verwendeten Frucht oder Früchte beigefügt ist.
Spanien ist der Meinung, dass diese autonomische Verordnung dem spanischen Gesetz über Wein und Rebe widerspricht, da der Bananenwein nicht aus gemahlenen oder Traubenmost gewonnen wird.
Carlos Guevara, einer der Besitzer der Bodegas Platé, ist klar, dass das, was aus seinem Keller kommt, Wein ist. "Wenn die kanarische Regierung die Einmischung der spanischen Regierung akzeptiert, wo ist dann unsere Autonomie?", sagte er gegenüber der Presse.

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Quelle: Hallo Gran Canaria
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 27.01.2020 um 18:25

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