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Gemeinde Mogán beim europäischen Gerichtshof wegen Plünderungen in der Westsahara angeklagt
In einer Erklärung der Saharawi-Delegation wird die Gemeinde Mogán beschuldigt, den Sand für die Playa de Mogán ohne Wissen und Genehmigung aus der Westsahara geplündert zu haben. Das europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2016 festgestellt, dass die Westsahara ein getrenntes Hoheitsgebiet von Marrokko ist. Daher ist jede Art von Plünderungen untersagt, da alle Mitgliedsstaaten durch Unterzeichnung sich an die Entscheidung des Gerichts zu halten haben.
In der eingereichten Klage gegen die Gemeinde Mogán beim EuGH heißt es weiter, dass die Gemeinde durch skrupellose Geschäfte, denen die Umwelt egal ist, mit der Plünderung Gewinne zu erzielen.
Das Verfahren gegen die Anfi-Gruppe wegen des gleichen Delikts steht beim europäischen Gericht noch aus.

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Quelle: Hallo Gran Canaria
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 27.11.2019 um 18:00

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