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| Oberstes Gerichtshof verurteilt die Gemeinde San Bartolome in Bezug auf die Baulizensen des neuen Siam Parque.
Die Kammer des Superior Court of Justice der Kanarischen Inseln hat im Berufungsverfahren der Firma Kießling über die Verfahrensweise zu den Bauanträgen des neuen Siam Parque im Süden von Gran Canaria zu entscheiden. In der Urteilsbegründung verurteilte das Gericht die Stadt San Bartolome, das Genehmigungsverfahren wegen Untätigkeit, Behinderungen und im bösen Glauben, das Projekt verhindern zu wollen. In vielen Fällen wurden die Vorschriften der Verwaltungsgesetzgebung mißachtet. Die ständigen geforderten Nachbesserungsanträge zum Bauantrag wurden verschleppend oder gar nicht bearbeitet, so dass das Gericht annehmen muß, das die Gemeinde San Bartolome de Tirajana an dem Projekt kein Interesse hat. Die Richter fügten hinzu, dass die verklagte Gemeinde in einigen Klagen des Bauherrn Berufung einlegte, die ein Rechtsverstoß darstellte und abgelehnt werden mußte. Dieses handeln, der sich in den Verordnungen des Bürgermeisters als Gegenstand der Berufungen als Höhepunkt solcher Handlungen niederschlägt, als Fahrlässig beurteilt werden muß der im Widerspruch zu allen allgemeinen Grundsätzen eines Rechtsstaates steht. Der Fall "Siam Parque" bleibt spannend, wir bleiben am Ball. ![]() Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 16.11.2019 um 18:00 |
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