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| Zwangsvollstreckungen neu geregelt
Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo (TS) hat die Kriterien festgelegt, nach denen der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt werden soll, der die Nichtigkeit der bisher üblichen Fälligkeitsklauseln in Hypothekverträgen, durch die Zwangsvollstreckungen geregelt werden, beschlossen hat. Der TS hat festgelegt, dass die Bedingungen, welche das im vergangenen März verabschiedete neue spanische Hypothekengesetz etabliert, auch für Verträge gelten, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden. Dies bedeutet, dass die Gerichte die Einleitung von Zwangsräumungsverfahren nicht mehr zulassen werden, wenn nicht ein Zahlungsrückstand von mindestens zwölf Monaten vorliegt. ![]() Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 16.11.2019 um 18:00 |
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