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Timeshare Anfi Sales und Anfi Resorts geht es an den Kragen
Die Anfi-Gruppe, ein Unternehmen mit Sitz auf Gran Canaria, der Hauptbetreiber im Geschäftsmodell des Timesharing-Tourismus muss mehr als 300.000 Euro für Unregelmäßigkeiten beim Verkauf von Produkten an einige Kunden zurückzahlen.
Die Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher begann im März 2015, als das Oberste Gericht den illegalen Verkauf von Rechten an Immobilien für touristische Zwecke erklärte. Die aktivste Anwaltskanzlei für die Wahrung der Interessen von Timesharing-Kunden auf der Insel, Canarian Legal Alliance, verfügt über mehr als 100 endgültige Urteile des Obersten Gerichtshofs mit einem geschätzten Wert von 2,5 Millionen Euro.
Trotz dieser Lawine von Verurteilungen widersetzt sich die Anfi-Gruppe. Er fecht nicht nur weiterhin gegen ihn ergangenen Urteile an, sondern hat auch beschlossen, die Zahlungen nicht freiwillig auszuführen, und es widerstrebt ihm, Unterlagen über die Vermögenswerte vorzulegen, die vom Gericht nun beschlagnahmt werden müssen. Diese "rebellische" Haltung des Tourismusunternehmens hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft der Provinz Las Palmas eine Klage gegen die beiden Unternehmen der Gruppe eingereicht hat, die sich dem Timesharing-Geschäft Anfi Sales und Anfi Resorts widmen und in ihrem Verhalten Anzeichen für eine strafbare Insolvenz festgestellt haben.
Anfi beanstandet, dass die Erstattung nicht angemessen sei, weil "eine beträchtliche Zeit seit der Zahlung verstrichen ist" und die Nutzer ihre Wochen in den Touristenkomplexen genutzt hätten.
Das Gericht beseitigt die Diskrepanz zugunsten der Kunden, wobei er die Erklärung zum Verlauf der Jahre als unbegründet ansieht und daran denkt, dass die Regel besagt, dass der Verbraucher "das Recht hat, jederzeit die Rückerstattung des genannten Betrags (des Vorschusses) zu verlangen, unabhängig davon, ob er seine Befugnis zum Rücktritt vom Vertrag ausübt. Das Urteil stellt fest, dass die gesetzlich vorgesehene Sanktion für die Einziehung von unrechtmäßigem Vorschuß keiner Verjährungsfrist oder Ablauffrist unterliegt.
Die Freude der Timesharekunden ist groß und hoffen das sie ihr Geld zurück bekommen werden.
Quelle: MaspalomasAhora

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Quelle: Hallo Gran Canaria
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 04.11.2019 um 17:48

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