<-- Zurück zu den Nachrichten
Die Geburt und Geschichte Gran Canaria´s
Aus der Geschichte der Kanaren: - Die Entstehung der Autonomie
In der heutigen Präambel des Autonomiestatutes der Kanaren wird auf die lange Tradition der wirtschaftlichen, politischen und verwaltungstechnischen Besonderheiten der Kanaren als Inselgruppe hingewiesen, die sich seit der Eingliederung in die Reiche der Krone von Kastilien entwickelten.
Zu Beginn der Neuzeit entstand auf den „königlichen Inseln“ (islas realengas) Gran Canaria, Teneriffa und La Palma, in Folge der zentralistischen Politik der Katholischen Könige, ein städtisches Regierungssystem. Im Gegensatz dazu wurden auf den „herrschaftlichen Inseln“ (islas del señorío) Lanzarote, Fuerteventura, La Gomera und El Hierro, die durch verschiedene Adelsfamilien regiert wurden, eine auf die einzelnen Inseln ausgerichtete herrschaftsorientierte Verwaltung betrieben.
Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts bildete jede Insel ein Stadtgebiet mit einem eigenen unabhängigen Cabildo (Stadtverwaltung). Diese Cabildos als Kern der Verwaltung der einzelnen Inseln wurden 1913 mit der Einrichtung der Cabildos Insulares, die sich um die besonderen Belange der einzelnen Inseln kümmern, wieder aufgenommen. Neben den Cabildos gab es zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert als zentrale, für alle Inseln zuständige Organe die Real Audiencia de Canarias (das oberste Gericht), einen Bischof und den Generalkapitän.
Von Beginn an hat die Krone von Kastilien die freie Verfügung der Bewohner der Inseln über die Ressourcen zugelassen und ein System der Zoll- und Handelsfreiheit für die Einwohner der Inseln gewährt. Diese nutzten die Besonderheiten ihres wirtschaftlichen und institutionellen Systems um Beziehungen aller Art mit Europa zu pflegen. Sie bereicherten die kolonialen Gesellschaften in Amerika, besonders in Kuba, Venezuela, Uruguay und Texas und schufen einen Austausch von materiellen und kulturellen Werten zwischen beiden Seiten des Atlantiks.
Im Laufe der Zeit entstand eine ganze Sammlung besonderer Gesetze die die Eigenheiten des kanarische Systems formten. Dazu gehörte besonders das Gesetz über die Freihäfen von 1852. Die Regelungen der Zoll- und Wirtschaftsfreiheit haben eine sozioökonomische und kulturelle Modernisierung geschaffen mit der die tiefgreifenden Verflechtung der Kanaren mit der europäischen und der internationalen Wirtschaft zustande kam.
Das Gesetz über die wirtschaftliche und steuerliche Ordnung aus dem Jahr 1972 war ein neuer Meilenstein in der Entwicklung. Seine wirkliche politische Umsetzung geschah erst nach der Schaffung der Demokratie (Ende der Franco Diktatur) durch die Verfassung des Königreichs Spanien von 1978 und durch das erste Autonomiestatut der Kanaren am 30.05.1982
Quelle: Hallo Gran Canaria
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 01.11.2019 um 15:31

Kommentare


Es sind momentan noch keine Kommentare zu dieser News vorhanden!


Kommentar zu dieser News abgeben:
Name:
Email:
Spamschutz: spam
Nachricht: ;-( :-D 8-O X-( :-| 8-) ;-) :-) :-(



Will auch eine kostenlose Newsseite haben :-)