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| Staatsanwaltschaft warnt vor das Befahren mit E-Roller, Fahrräder etc. auf Bürgersteigen
23.10.2019 - Die Staatsanwalt Bartolomé Vargas Cabrera erinnert daran, dass E-Roller, Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge auf keinen Fall auf dem Bürgersteig fahren dürfen und dass sie, wenn sie einen Fußgänger anfahren der verletzt wird, eine Straftat darstellt und in schweren Fällen auch mit Gefängnisstrafen bestraft wird. Das gleiche gilt auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß. Die Staatsanwalt hat in der letzten Zeit vermehrt Anzeigen deswegen auf dem Tisch. Wird ein Benutzer dieser Fahrzeuge ab 0,5 Promille erwischt, wird gegen ihn automatisch ein Strafverfahren eingeleitet. Hinweis: Der Unfallverursacher von E-Rollern oder ähnlicher Fahrzeuge, ist wie das Fahrzeug selber, nicht versichert! Bei einem verursachten Unfall wird er den Schaden, bzw. Schmerzensgeldklage aus eigener Tasche zahlen müssen. ![]() Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 23.10.2019 um 18:00 |
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