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| Nachbarschaftslärm durch Handwerksarbeiten
Es gibt Nachbarn, die glauben, dass in ihrem Zuhause die Tage und Stunden der Handwerksarbeiten in ihrer Wohnung oder Bungalow nur von ihnen festgelegt werden. Dem ist aber nicht so. In der Bürgerkoexistenzverordnung ist festgelegt, dass von Montag bis Samstag, außer an Feiertagen, von 08.00-20:00 Uhr gehandwerkelt werden darf. Sollte die Uhr eurer Nachbarn anders gehen, dann scheut nicht die 092 anzurufen, aber bitte nicht den Notruf 1-1-2!!
Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 03.07.2019 um 08:00 |
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