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Schwarzarbeit kommt teuer zu stehen - Haushaltshilfen, Gärtner etc. sind Sozialversicherungspflichtig!
Hilfen im Haushalt sind ab sofort wie Angestellte Sozialversicherungspflichtig und müssen der Seguridad Social gemeldet werden. Wer im privaten Bereich Haushaltshilfen, Gärtner etc. stundenweise beschäftigen, müssen den Arbeitgeberanteil an die Seguridad Social abführen. Der Versicherungsbeitrag wird ab sofort zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgeteilt. Dafür hat die Seguridad Social das entsprechende Formular TA.2/S-0138 erstellt. Das Formular muss ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben werden. Außerdem muss ein Arbeitsvertrag unterzeichnet werden, der an den Mindestlohn gebunden ist. Die neue Regelung wird spätestens bei einem Arbeitsunfall interessant, wenn keine Anmeldung erfolgte, dann haftet der Auftraggeber für den Auftragnehmer und erhält zusätzlich eine Anzeige wegen illegaler Beschäftigung. Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 08.06.2019 um 08:00 |
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