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Die Zivilgarde und Agenten des Fischereiinspektionsdienstes verurteilen einen Wilderer im Süden von Fuerteventura
· Es verstieß gegen die Verordnung des Fischereigesetzes der Kanarischen Inseln über Fangquoten und Fischereilizenzen sowie gegen die im Gesetz über staatliche Häfen enthaltenen Bestimmungen über Qualifikationen, da es nicht über die Bescheinigung verfügt, die das Fahren seines pneumatischen Schiffes ermöglichen würde
Die Zivilgarde der Abteilung für Seeschifffahrt von Fuerteventura hat in Zusammenarbeit mit dem Fischereiinspektionsdienst der Fischereidirektion der Regierung der Kanarischen Inseln 19.900 Kilogramm Fisch eingegriffen, die am 01. an einen Wilderer gewechselt wurden im Süden von Fuerteventura, der sich durch mehrere Verstöße gegen das Gesetz Nr. 7/2003 vom 10. April über die Fischerei auf den Kanarischen Inseln administrativ gegen dasselbe ausspricht.
Die denunzierte Person, Nachbar der Gemeinde Tuineje, hat die Fangbeschränkungen für die Freizeitfischerei, die 5 kg pro Person und Tag beträgt, verletzt Videos, in denen er sich der großen Anzahl von Aufnahmen rühmte, die er in mehreren Tagen gemacht hatte. Das Ziel des Fisches war der Verkauf, der nach den gesammelten Informationen nicht für das Sportfischen zugelassen war, an Einzelpersonen und Restaurants.
Auf diese Weise überraschte die Zivilgarde den Angeklagten gestern Abend an Tag 1, als er mit seinem Tierkreisboot in der Gegend von La Pared in der Gemeinde Pájara aufbrach; Zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 19,9 kg eingegriffen, darunter Cabrillas, Samas und Zackenbarsche. Der konfiszierte Fisch wurde später der Wohltätigkeitsorganisation in der "Obra Social la Milagrosa" in Corralejo übergeben.
Die Zusammenarbeit mit dem Fischereiinspektionsdienst der Generaldirektion Fischerei der Regierung der Kanarischen Inseln war von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung dieses Dienstes sowie für die Zusammenarbeit der Bürger, die dies bei verschiedenen Gelegenheiten anprangerten und die Beamten der Zivilgarde alarmierten des Fischereiinspektionsdienstes.
Die Zivilgarde hat eine E-Mail-Adresse, sugerencias@guardiacivil.org, deren Zweck die allgemeine Aufmerksamkeit des Bürgers ist und die als Kanal dient, um Informationen über Angelegenheiten zu erhalten, die strafrechtliche oder administrative Ermittlungen einleiten können.
Die Freizeitfischerei auf den Kanarischen Inseln ist durch das Gesetz 17/2003 vom 10. April über die Fischerei auf den Kanarischen Inseln geregelt:
- In Artikel 70 Absatz 4 Buchstabe e wird die Erfassung einer Fangmenge pro Person als schwerwiegender Verstoß in Form einer Freizeitfischerei
Quelle: weiter zum Bericht mit Bildern
Autor: granncanariatv.com - Kommentare (0) - 04.06.2019 um 08:00

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