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| Ab diesem Freitag tritt die Änderung der Kennzeichnung durch die Europäische Union in Kraft.
Angesichts der Angst, das Auto mit falschem Treibstoff zu betanken, haben die canarischen Verbände dafür gesorgt, dass die alten Nomenbezeichnungen weiterhin an den Zapfsäulen neben der neuen gekennzeicnet sind. Also solltet ihr keine Panik beim Betanken bekommen. Neuigkeiten in der Etikettierung: Nach den neuen Kennzeichnungsvorschriften werden Kraftstoffe mit folgenden Abkürzungen gekennzeichnet: Benzin : E5, E10 und E85; Diesel : B7, B10 und XTL; Gasförmige Kraftstoffe : H2 (Wasserstoff), LPG (Liquified Petroleum Gas), CNG (Compressed Natural Gas) und LNG (Liquefied Natural Gas) Neue Kennzeichnungspflicht an Zapfsäulen und Tankdeckeln Kanaren/Madrid – Ab heute, dem 12.10.2018, gibt es eine neue Kennzeichnungspflicht von Zapfsäulen. Die EU-Vorschrift UE2014/94 wird damit dann in Spanien umgesetzt. Es gibt eine Übergangsfrist in der die alte und neue Kennzeichnung erlaubt ist. Auch auf Neufahrzeuge aller Art muss im Bereich des Tankdeckels die neue Bezeichnung angebracht sein, damit es beim Tankvorgang nicht zu Verwechslungen mit der Kraftstoffart kommt. Die neue Beschriftung gibt an, wieviel Ethanol im Kraftstoff enthalten ist und hat in der ganzen Europäischen Union einheitliche Symbole. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden, z.B. wenn Touristen im EU-Ausland tanken wollen. Quelle:www.canarya.net
![]() Quelle: Hallo Gran Canaria |
| Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 12.10.2018 um 09:22 |
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