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Ryanair muss keinen Schadenersatz zahlen
Kanarische Inseln » Das Gewerbegericht Nr. 6 von Barcelona hat jetzt mit einem Urteil den Billigflieger Ryanair von Ausfallzahlungen wegen der Streiks gegenüber den Fluggästen befreit. Die Begründung : die Fluggesellschaft sei nicht der Verursacher sondern selbst der Geschädigte. Dieses Urteil gilt auch für Fluggäste der kanarischen Inseln. PG-AR Quelle: radio-europa.fm |
| Autor: radio-europa.fm - Kommentare (0) - 09.10.2018 um 11:30 |
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