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InfoSAG’S WEITER! AUF PAUSCHALREISE DURCH EUROPA • IHRE RECHTE AB 01.07.2018 KURZ UND KNAPP
Kakerlaken im Zimmer? Baustelle statt Pool? Zug zum Flug verspätet? Dank der EU haben Sie Rechte, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Diese ändern sich zum 1. Juli 2018. Dann gelten europaweit einheitliche Vorschriften. Was sich ändert und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erklärt die neue, kostenlose Broschüre „Auf Pauschalreise durch Europa – Ihre Rechte kurz und knapp“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Was genau gilt für Buchungen ab dem 1. Juli 2018? Reisende können sich nun auch gleich beim Reisevermittler, z. B. dem Reisebüro, beschweren. Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 % erhöht werden. Aber nur, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und z. B. erhöhte Treibstoffkosten das erfordern. Im Gegenzug kann der Urlauber eine Preissenkung verlangen, falls die Preise fallen. Beim Reiseveranstalter gebuchte Ferienhäuser fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Es gilt das Mietrecht des jeweiligen Landes.
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Autor: kanarenmarkt.de - Kommentare (0) - 05.06.2018 um 18:00

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