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InfoPolizeigesetz auf den Kanaren
Die meisten Touristen wissen nicht, dass man nach dem Polizeigesetz wegen jeder Kleinigkeit bis zu 72 Stunden ohne Haftbefehl festgesetzt werden kann.
Wie ein Münchner Journalist auf Gran Canaria für 60 Stunden von der Bildfläche verschwand. Er arbeitete an einen Bericht über Vulkanismus auf Gran Canaria.
Am späten Freitagabend fuhr er mit dem Mietwagen zum Essen ins Zentrum von San Fernando. „Als er einparken wollte, machte eine Polizistin ein Handzeichen“. Er verstand es so, dass an dieser Stelle nicht gehalten werden darf, und parkten daher ein paar Hundert Meter weiter.“
Ein verhängnisvoller Irrtum: Als er nach Mitternacht zum Hotel zurückfahren wollte, preschte ein Streifenwagen mit Blaulicht heran, überholte und stellte sich quer. Polizisten rissen den Ahnungslosen aus seinem Fahrzeug. „Sie suchten ihn nach Waffen ab und lieferten ihn in das Polizeigefängnis von San Fernando ein.“
Am Montagmittag endlich Haftprüfungstermin. Ein Deutsch sprechender Anwalt stellte sich vor. Nach spanischem Recht darf er jedoch vor der richterlichen Vernehmung nicht mit seinem Mandanten über den Fall sprechen. Nun endlich erfährt Kretschmer vom Richter, was ihm die Polizei vorwirft: Er hätte sich einer Polizeikontrolle entzogen (das unklare Handzeichen der Polizistin), damit zugleich Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und Fahrerflucht begangen.
Vier Polizisten bezeugen dies, er bestreitet – und der Richter scheint ihm zu glauben. Er entlässt den Deutschen und spricht ihn nach 60 Stunden Polizeigewahrsam frei.
Quelle: Hallo Gran Canaria
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 03.02.2018 um 16:50

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