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Verfassungsklage gegen Ley de Suelo:
Kanarische Inseln – Die Repräsentanten der „Plataforma por un Territorio Sostenible“ und von Podemos, Antonio Pérez (li), Carmen Valido und Faustino García, gaben gestern eine Pressekonferenz zur Verfassungsklage gegen das „Bodengesetz“ Ley del Suelo. Foto: EFE Eine Bürgerbewegung und die Podemos-Partei klagen gegen das im Juni verabschiedete Gesetz Die Bürgerbewegung für nachhaltige Gebietsplanung „Plataforma por un Territorio Sostenible“ und die Podemos-Partei haben am vergangenen Montag Verfassungsklage gegen das „Gesetz des Bodens“ Ley del Suelo eingereicht, das im Juni vom kanarischen Parlament verabschiedet wurde. Gestern hielten Repräsentanten der Bürgerbewegung und von Podemos eine Pressekonferenz ab, um den Schritt zu erläutern. Die Verfassungsbeschwerde solle die problematischsten Aspekte des Gesetzes durch das Eingreifen des Verfassungsgerichtes abmildern und seine Zerstörungskraft begrenzen, erklärte der Stadtplanungsarchitekt Faustino García Márquez. Es sei eine Übergangsmaßnahme auf dem Weg zur Abschaffung des Gesetzes, soweit eine Mehrheit im Parlament dies möglich mache. Den Klägern zufolge höhlt das „Gesetz des Bodens“ die Kompetenzen der autonomen Region der Kanaren über das eigene Territorium aus, was sowohl die spanische Verfassung als auch das kanarische Autonomiestatut verbieten. Die Planungshoheit und der Umweltschutz auf dem Gebiet des kanarischen Archipels, das durch Begrenztheit, Fragilität und Zerstreuung des Bodens geprägt sei, würden dadurch geschwächt. Quelle: Wochenblatt |
| Autor: Wochenblatt.es - Kommentare (0) - 21.10.2017 um 14:35 |
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