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Benutzung von Drohnen erfordert eine besondere Genehmigung!
Das neue Luftsicherheitsgesetz der Kanaren schreibt in Artikel 55 vor, dass die Benutzung von Drohnen Genehmigungspflichtig ist. Darunter fallen auch die Drohnen, die von begeisterten Privatfilmer benutzt werden.
Die Genehmigung muß bei der jeweiligen Gemeinde schriftlich beantragt werden. Die Genehmigung ist von der Funktion und Sicherheit der Drohne abhängig . Die Vorlage der Technischen Unterlagen ist notwendig.
Die AESA erinnerte auf einer Presseerklärung daran, dass die Benutzung ohne Liezens mit Geldbußen von 100 bis 500.000 Euro, je nach schwere der Tat, geahndet werden kann.
Quelle: weiter zum kompletten Bericht mit Bilder
Autor: Hallo Gran Canaria - Kommentare (0) - 05.09.2017 um 13:00

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