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Neues Landgesetz - Wohnraum im Tourismus kann bleiben wenn er vor dem 1. Januar erworben wurde
Kanarische Inseln - Nach einiger Zeit der Beratung hat das Parlament der Kanarischen Inseln einem neuen Landgesetz zugestimmt. Demnach ist es seit dem 1. Januar 2017 verboten Wohneigentum im touristisch ausgewiesenen Gebiet zu nutzen. Die Eigentümer, die vor dem 1. Januar Wohnraum angeschafft haben der im touristischen Gebiet liegt haben vom Parlament eine Amnestie erhalten und können die Wohnungen weiter nutzen. Allerdings nur für Wohnzwecke, touristische Vermietung ist untersagt. Quelle: weiterlesen |
Autor: Infos Gran Canaria - Kommentare (0) - 20.05.2017 um 13:19 |
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