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![]() Kanarische Inseln » Samstag 20.05.2017 Das oberste Gericht hat jetzt teilweise die Zahlungen der sogenannten plus valia, der Zugewinnsteuer beim Immobilienverkauf, annulliert. Hier wurde jetzt auch berücksichtigt, dass durch die Krise teilweise Objekte preiswerter verkauft wurden als man zunächst angenommen hat. Also hier wurde nicht unbedingt ein Gewinn erzielt, welcher steuerpflichtig wäre. Daher sollen auch verschiedene Kriterien die Steuerpflicht ermitteln. PG-AR Quelle: Radio Europa |
Autor: Radio Europa - Kommentare (0) - 20.05.2017 um 08:23 |
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