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![]() Kanarische Inseln - Im Streit um das Tourismusgesetz gibt es erste gerichtliche Entscheidungen des obersten Gerichtshofes der Kanarischen Inseln. So sieht es das Gericht als unsinnig an, dass das Tourismusgesetzt von Mai 2015 ein Verbot beinhaltet welches besagt, dass private Ferienunterkünfte nicht in touristischen Gebieten stehen dürfen, in anderen gebieten jedoch schon. Dies sei eindeutig eine „Verletzung der Unternehmerischen Freiheiten“ ohne ausreichende Begründung. Das Gericht glaubt, dass der einzige Grund für solch eine Regelung die Bevorteilung des klassischen Tourismus darstellt. Zudem sei es grundsätzlich möglich auch in... Quelle: weiterlesen |
Autor: Infos Gran Canaria - Kommentare (0) - 27.04.2017 um 14:37 |
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