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![]() Kanarische Inseln » Sonntag 26.02.2017 Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter... Quelle: weiterlesen |
Autor: Radio Europa - Kommentare (0) - 27.02.2017 um 09:56 |
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