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![]() Kanarische Inseln » Sonntag 19.02.2017 Die deutschen Rentenversicherungsträger verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland in der Regel die jährliche Vorlage einer so genannten „Lebensbescheinigung“, die von den Rentenversicherungen generell gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung an die Rentner versandt wird. Wurde der Rentenanpassungsmitteilung keine Lebensbescheinigung beigefügt, so ist diese nicht erforderlich. Die Bescheinigung kann in Spanien durch jede siegelführende spanische Stelle... Quelle: weiterlesen |
Autor: Radio Europa - Kommentare (0) - 20.02.2017 um 12:09 |
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