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Rentenantrag;
Kanarische Inseln » Sonntag 12.02.2017 Wenn Sie früher einmal in Deutschland gearbeitet haben, nun aber in Spanien leben, sollten Sie Ihre deutsche Rente über die spanische Rentenversicherung „Dirección Provincial del Instituto Nacional de la Seguridad Social“ (INSS) beantragen, die Ihren Antrag dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Dieser Weg empfiehlt sich insbesondere dann, wenn neben dem Anspruch auf eine deutsche Rente auch Ansprüche auf eine spanische Rente bestehen. Das INSS ist verpflichtet, Ihren Antrag... Quelle: weiterlesen |
| Autor: Radio Europa - Kommentare (0) - 12.02.2017 um 12:22 |
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