#01 Termin 10.01.2013
Jugendübung Nr. 01-2013
von 17:00 Uhr bis 18:30

Thema: Besichtigung des neuen FFW Haus
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 10.01.2013 um 20:00

ruhige Silvesternacht für die Feuerwehren im Lkr. Aschaffenb
Nur wenige Einsätze hatten die Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg in der Silvesternacht zu verzeichnen. Der größte Einsatz war, wie bereits mitgeteilt in Karlstein-Dettingen. Dort brannte, nachdem zunächst ein Kellerbrand in der Grundschule gemeldet worden war lediglich Laub und Unrat im Bereich eines Lichtschachtes und führte zu einer leichten Rauchentwicklung im Innenbereich der Schule. Die Feuerwehren aus Laufach, Alzenau und Kahl mussten jeweils zu Gebüschbränden ausrücken. Im Großostheimer Ortsteil Ringheim brannte eine Gartenhütte und in Heimbuchenthal brannte schließlich noch ein Papiercontainer. Alles in allem war die Silvesternacht jedoch eine sehr ruhige Nacht für die Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg.
Quelle: KFV-AB
Autor: Rollmann/Webmaster - Kommentare (0) - 01.01.2013 um 17:15

Neues Jahr 2013
Ich wünsche euch ein gutes neues Jahr 2013.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.01.2013 um 00:01

Neue Updates online
Neue Updates und Info´s online.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.01.2013 um 00:01

GEZ ab 2013
Auf der Grundlage einer Information des Verbands der Feuerwehren Nordrhein-Westfalen zur neuen Rundfunkbeitragspflicht ab dem Jahr 2013 hat der LFV Bayern Kontakt mit der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bayerischen Rundfunk aufgenommen, um eine Klärung für die bayerischen Feuerwehren herbeizuführen.

Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in dem die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu geregelt worden ist, tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Danach werden sogenannte Betriebsstätten beitragspflichtig, wobei nach der rundfunkrechtlichen Definition davon auszugehen ist, dass es sich bei allen Feuerwehrhäusern um Betriebsstätten handelt.

Nach Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem BR können wir Ihnen zusammenfassend folgendes mitteilen:

Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen Arbeitsplätze von bis zu acht beruflich Beschäftigten eingerichtet sind, ist von den Städten und Gemeinden ein Drittel eines Rundfunkbeitrags zu entrichten.

Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen Arbeitsplätze von neun oder mehr beruflich Beschäftigten eingerichtet sind, ist von den Städten und Gemeinden ein voller Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen rein ehrenamtlich tätige Einheiten Freiwilliger Feuerwehren untergebracht sind und sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Nachdem sich bei unseren Freiwilligen Feuerwehren in der absoluten Mehrzahl der Fälle keine dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätze und keine beruflich Beschäftigten finden, war noch zu klären, ob in diesen Fällen, in denen dann für die Betriebsstätte Feuerwehrgerätehaus kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, möglicherweise doch für die Feuerwehrfahrzeuge ein Beitrag fällig wird.

Der Bayerische Rundfunk hat hierzu erklärt:

Eine privilegierte Institution (hierzu zählen die Feuerwehren) muss für Fahrzeuge keinen Beitrag zahlen, wenn der Betriebsstättenbeitrag 17,98 Euro oder 5,99 EUR beträgt. Offen war aber, wie es sich bei einem Betriebsstättenbeitrag von 0 Euro verhält. Nachdem es in der Gesetzesbegründung heißt, dass mit dem Betriebsstättenbeitrag auch sämtliche Beitragspflichten für auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge abgegolten sind, ist es eine logische Konsequenz, dass auch bei einem Betriebsstättenbeitrag von 0 Euro die Kfz mit abgegolten sind.

Freiwillige Feuerwehren, bei denen sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, müssen künftig also weder für das Feuerwehrhaus, noch für die Feuerwehrfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag entrichten.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.01.2013 um 00:01

Weihnachten
Ich wünsche euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 24.12.2012 um 00:01

Rauchwarnmelder werden in Bayern ab dem 01.01.2013 Pflicht
In Art. 46 der Bayer. Bauordnung wird folgender Abs. 4 angefügt: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.


Quelle: Rauchmelder
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 17.12.2012 um 16:46

sichere Weihnachten - Tipps der Feuerwehren
Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt Karl-Heinz Ostheimer, Kreisbrandrat des Landkreises Aschaffenburg, zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der dunklen Jahreszeit vermieden werden. Einige einfache Tipps der Feuerwehr helfen Brände zu verhindern:

• Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.

• Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.

• Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!

• Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.

• Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.

• Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.

• Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.

• Auch bei der Zubereitung eines Festessens gibt es Gefahren. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Fritteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf. Dies führt zu einer Fettexplosion, die für Umstehende lebensgefährlich ist! Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne, und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte. Ein festsitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt.

• Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.

• Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!

Quelle: KVF-AB
Autor: KBM Rollmann - 15.12.2012 um 20:03

Weinachtsfeier
Heute nahmen wir an der Weinachtsfeuerer des FW Vereins Krausenbach auf dem Oberschnorrhof teil.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.12.2012 um 23:59

Neue Info´s und Updates - 01.12.2012
Neue Updates und Info´s online.
Autor: Webmaster - 01.12.2012 um 00:01

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Will auch eine kostenlose Newsseite haben :-)