| Nicht nur Schilder zeigen Parkverbote |
| Feuerwehr, Krankenwagen und die Polizei kommen bei Rettungseinsätzen nicht oder nur erschwert durch die Straßen fahren, weil jemand falsch geparkt hat. Immer wieder müssen Polizei und Behörden feststellen, dass Autofahrer meinen, überall parken zu dürfen, wo kein Verkehrsschild steht. Tatsächlich bestehen auch zahlreiche gesetzliche Parkverbote, auch wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt ist. Dass vor Grundstückseinfahrten nicht geparkt werden darf, ist selbstverständlich. Wer denkt jedoch daran, dass dies auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber gilt. Grundsätzliches Parkverbot bestehn an engen und unübersichtliche Stellen. Dabei ist eine Engstelle dann gegeben, wenn auf der Fahrbahneine Restbreite von 3,05 Metern verbleibt. Bekanntlich darf auch bis zu 5 Metern vor und hinter Kreutzungen und Einmündungen nicht geparkt werden. Dabei ist oft die Bequemlichkeit des Fahrzteugführers Grund für die vermeidbare Engstelle. Würde der Autofahrer sein Fahrzeug das eigene Anwesen bringen oder einige Meter weiter an einer sicheren Stelle parken, könnte unnötiger Ärger vermieden werden. Im Interese aller Verkehrsteilnehmer und der Bevölkerung appeliert die Gemeinde Dammbach an die Vernunft aller Autofahrer, so zu Parken, dass ein uneingeschrenktes Durchfahren von Größeren Fahrzeugen gewährleistet ist. Nur so können auch Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und wirksam helfen.
Gemeindeblatt vom 21.11.2014 |
| Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 21.11.2014 um 20:00 |
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