Jugendübung vom 10.10.13
Unserer Heutige Jugendübung hatte das Thema : Wissenstest 2013 - Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Autor: Webmaster - 10.10.2013 um 20:25

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Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.10.2013 um 00:01

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Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.09.2013 um 00:01

Aktueller Warnhinweis der KUVB vor Hitzeschutzkleidung
Aktueller Warnhinweis der KUVB vor Hitzeschutzkleidung nach DIN EN 1468 der Firma Kontex GmbH

Warnhinweis für Hitzeschutzkleidung nach DIN EN 1486:2008

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) warnt vor der Benutzung von folgender Hitzeschutzkleidung:

Firma: Kontex GmbH, Olgastraße 46-48, 73614 Schorndorf
Bezeichnung: Schutzkleidung für die Feuerwehr, reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung nach DIN EN 1468, Typ 3
Typ: Hitzeschutzanzug FW, Typ 3, Dreiteiler und Einteiler

Diese Hitzeschutzkleidung erfüllt die wesentliche sicherheitstechnische Anforderungen nicht!

Beim Einsatz kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da entscheidende normativen Mindestanforderungen "Wärmeübergang Strahlung" und "Wärmeübergang Flamme" nicht erfüllt werden. Die Kleidung trägt ein Etikett, dass den Anschein hervorruft, dass die Schutzausrüstung im Hause des IFA positiv geprüft worden sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde wird über das IFA über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Bei Hitzeschutzkleidung nach DIN EN 1486:2008 handelt es sich um reflektierende Schutzkleidung für die Feuerwehr für die spezielle Brandbekämpfung bei Einsätzen mit großer Strahlungshitze (z.B. bei Bränden von Raffinerien, Tanklager, Flugzeugen oder Munitionsdepots).
Obwohl noch keine offizielle Untersagungsverfügung vorliegt, warnt die Kommunale Unfallversicherung Bayern die bayerischen Feuerwehren, die oben genannte Hitzeschutzkleidung weder bei Einsatz noch bei Übungen zu verwenden!
Autor: Webmaster - 26.08.2013 um 13:14

Unwetter verursacht 115 Einsätze am Dienstag
Zu insgesamt 115 Einsätzen mussten ca. 350 Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg, am späten Dienstagnachmittag, ausrücken. Als um 15:56 Uhr für den Landkreis Aschaffenburg das Modul „Flächenlage“ alarmiert wurde, gingen bereits die ersten Notrufe bei der Leitstelle ein.

Umgehend wurden nach dem bereits bewährten Konzept „Flächenlage“ alle sechs Abschnittsführungsstellen des Landkreises, sowie die Kreiseinsatzzentrale im Landratsamt aktiviert.

Die beiden Einsatzschwerpunkte lagen einmal im Bereich Alzenau, Kahl, Karlstein sowie im Bereich des Spessarts oberhalb von Waldaschaff/Bessenbach.

Überwiegend waren umgestürzte Bäume zu beseitigen, auch einige Keller waren voll mit Wasser gelaufen. Ein Baum stürzte auf die Stromleitung bei Weibersbrunn und sorgte somit dort für einen kurzzeitigen Stromausfall. Im Bereich des Schienenverkehrs kam es zu Beeinträchtigungen. Hier wurde der Bahnverkehr im Bereich Kahl und Dettingen durch Bäume in der Oberleitung behindert. Weiterhin war die KVG Strecke im Bereich Alzenau zeitweise blockiert.

Erschwerend kam noch hinzu, dass durch einen Blitzschlag auf dem Pfaffenberg, ein Teil der Funkkommunikation der Feuerwehr lahmgelegt wurde. Dieses Problem konnte jedoch durch eine kurzfristige Umstrukturierung der Kommunikationswege behoben werden.

Über die Höhe der Sachschäden können wir keine Auskunft geben, auch wird es am Mittwoch wahrscheinlich noch folgeeinsätze auf Grund des Unwetters geben.
Autor: Webmaster - 06.08.2013 um 22:33

Ab 1. August „US-Sirene“ mit rotem Blinklicht
Ab 1. August „US-Sirene“ mit rotem Blinklicht für Polizei-Einsatzfahrzeuge in Deutschland als Anhaltesignal möglich

Am 31. Juli 2013 wurde im Bundesgesetzblatt die Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 2013 veröffentlicht (BGBl. I S. 2803 ff.). Die Verordnung ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten.

Damit wurde auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in wesentlichen Teilen geändert, die auch für die Polizei eine wesentliche (mögliche) Neuerung mit sich bringt:

Optisches und akustisches Anhaltesignal für Polizeien:
Als optisches Anhaltesignal für Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizeien des Bundes und der Länder wird nach vorn wirkendes rotes Blinklicht zugelassen, das durch ein „Anhaltehorn“ als akustisches Anhaltesignal ergänzt werden darf. Die Ergänzung der Bauartgenehmigungspflicht um rote Kennleuchten und das Anhaltehorn wird notwendig, damit Kraftfahrzeuge der Polizeien mit einem „neuen Anhaltesignal“ ausgestattet werden können.

Mit der Einführung des Anhaltesignals wird dem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder gefolgt, die Sicherheit von Polizeibeamten bei Anhaltevorgängen wesentlich zu verbessern. Bei Untersuchungen zu dieser Problematik hat sich herausgestellt, dass zum Anhalten von „Hinten“ die Einführung eines optischen und akustischen Anhaltesignals dringend erforderlich ist. Da die Benutzung des bisher schon vorhandenen „Blaulichts“ ein gänzlich anderes Verhalten (gemäß Straßenverkehrs-Ordnung) des Verkehrsteilnehmers impliziert, hat sich nach Feststellung der Innenministerkonferenz der Länder die Benutzung des „Blaulichts“ zum Einleiten des Anhaltevorganges als ungeeignet erwiesen; daher wird zu diesem Zweck das „neue Anhaltesignal“ eingeführt.

Durch die Änderungen des § 52 Abs. 3a StVZO wird das rote Blinklicht als optisches Anhaltesignal eingeführt. Das rote Blinklicht ist dabei auf nur nach vorn wirkende (gerichtete) Blinkleuchten beschränkt, die nicht mit blauem Blinklicht oder blauen Kennleuchten zusammen betrieben werden dürfen. Der Mischbetrieb von blauen und roten Blinkleuchten würde bei den Verkehrsteilnehmern zur Verwirrung führen und wäre kontraproduktiv im Hinblick auf die mit dem Anhaltesignal verfolgte Zielsetzung. In verschiedenen Ländern wird das Anhaltesignal in dieser Form im Wege der Ausnahmegenehmigung bereits seit einiger Zeit erprobt. Die Erfahrungen sind positiv und das Anhaltesignal wird von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert. Nach den vorliegenden Kenntnissen wurden bisher nach vorne wirkende Signalgeber für gelbe Lichtschrift nicht verwendet; dagegen haben sich Signalgeber für nach vorne wirkende rote Lichtschrift hinsichtlich Erkennbarkeit und Wahrnehmung bewährt. Insofern sind nach vorne wirkend nur noch Signalgeber für rote Lichtschrift und nach hinten wirkend nur noch Signalgeber für gelbe und rote Lichtschrift zulässig.

Abweichend davon sind für die Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes des BAG, begründet durch den Überwachungsauftrag nach § 12 Abs. 1 GüKG, nach hinten wirkende Signalgeber mit gelber Lichtschrift aus heutiger Sicht ausreichend. Die Verwendung von roter Lichtschrift bleibt, auch als Abgrenzung zum BAG, dem Vollzugsdienst der Polizeien des Bundes und der Länder vorbehalten.

Nunmehr bedarf es noch der Umsetzung in die Praxis durch die Länder bzw. den Bund (Bundespolizei). Neben Vorreiter Hessen, wo die neuen Signale bereits eingesetzt werden, planen dies Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Berlin. Fünf weitere Länder wollen eine Einführung prüfen, fünf sehen vorerst keinen Grund.
Autor: Webmaster - 05.08.2013 um 23:45

Sachschadenersatz für Feuerwehrangehörige
Sachschadenersatz für Feuerwehrangehörige bei Katastropheneinsätze

Erleitet ein Feuerwehrangehöriger in einem Katastropheneinsatz einen Sachschaden an seinem Eigentum, das er üblicherweise bei einem Einsatz dabei hat oder für den Einsatz braucht und kann er von keinem Dritten Ersatz erlangen, dann hat er auch im Katastropheneinsatz einen Ersatzanspruch gegenüber seiner Gemeinde gemäß Art. 9 Abs. 5 Nr. 2 BayFwG, der über Art. 7a BayKSG auch im Katastrophenfall Anwendung findet.

Das bedeutet gleichzeit, dass die Gemeinden die ihnen insofern dadurch enstehenden Kosten nun wieder zur teilweisen Erstattung aus dem Katastrophenschutzfonds mit den anderen Aufwendungen für ihren Katastropheneinsatz anmelden können.
Autor: Webmaster - 04.08.2013 um 23:12

Neue Updates online
Neue Updates und Info´s online.
Autor: Webmaster - Kommentare (0) - 01.08.2013 um 00:01

Tagesauflug Tripsdrill
Heute waren wir Freizeitpark Tripsdrill und durften einen Genialen Tag verbringen. Nach unserer Rückkehr wurden wir Thomas und Carolin Goldhammer mit Köstlichkeine vom Grill empfangen.

Danke an unsere Begleiter Ulrike, Walther, Thomas und Jennifer und an Carolin und Thomas Goldhammer.

Danke an unseren Kommandant für die Bereitstellung des MZF und an die KFZ Werkstadt Bauer & Schäfer.
Quelle: Tripsdrill
Autor: Webmaster - 27.07.2013 um 23:59

Einweihung Feuerwehrhaus
Am 20. & 21.Juli 2013 wurde das neue Feuerwehrhaus in Dammbach Eingeweiht. Die Jugendfeuerwehr ungter der leitung ihrer Jugendwartung war an beiden Tagen aktiv beteiligt.
Autor: Webmaster - 21.07.2013 um 23:45

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