Beschluss künftige Beitragszahlung:

Liebe Mitglieder,

auf der Hauptversammlung am 24.02.2012 wurde u.a. eine Änderung der Beitragszahlung beschlossen, insbesondere das Vorgehen bei Nichtzahlung. Demnach ist der jährliche Mitgliedsbeitrag (72 EUR) bis zum 15.03. zu zahlen per Überweisung, Dauerauftrag oder in bar. Es erfolgt eine 1. Mahnung mit 5 € Gebühr. Ab 01.04. erfolgt die 2. und letzte Mahnung zur Zahlung bis 15.04. mit 10 € Gebühr. Erfolgt kein Zahlungseingang bis 15.04. scheidet das Mitglied automatisch aus dem Verein aus und verliert sein waffenrechtliches Bedürfnis! Bitte haltet euch diese wichtige Änderung klar vor Augen.

Mitglieder mit einer bereits erteilten Einzugsermächtigung werden gebeten, sich beim Schatzmeister Dr. Gunnar Brehme zu melden (0160-8931358), falls ihr Beitrag bis zum 15.03. noch nicht eingezogen wurde. Durch eine Kontenumstellung wurde eine Neuausstellung erforderlich. Hier kann es u.U. zu Missverständnissen kommen. Daher die Bitte um einen Rückruf.

Alle anderen Mitglieder, die nicht pünktlich bis zum 15.03. über eine der o.g. Formen zahlen, werden max. 2fach gemahnt und scheiden dann aus, wenn der Beitrag bis zum 15.04. wie oben beschrieben nicht eingegangen ist.




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